Knechtschaft

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Der Begriff Knechtschaft (Knecht ahd. Knabe, Diener; -schaft: Beschaffenheit, Zustand, Verhältnis; Gesamtheit von mehreren Personen, seltener Sachen) als Gegenbegriff zu Herrschaft bezeichnet etwa seit seinem Gebrauch in Luthers Bibelübersetzung einen Zustand der Rechtlosigkeit und Ausbeutung.

Knechtschaft in der europäischen Geschichte[Bearbeiten]

Während es in Europa seit dem christlichen Mittelalter keine Sklaverei mehr gab oder geben sollte, waren Knechte auf dem Land, in der Stadt und bei Hofe allgegenwärtig. In der Bundesrepublik Deutschland existierten noch bis in die 1960er Jahre Knechte (und Mägde) in der Landwirtschaft, was im Wesentlichen erst durch deren Mechanisierung endete.

Im Unterschied zur Sklaverei setzt die Knechtschaft eine im christlichen Sinne milde Herrschaft voraus, die Abhängigkeiten nicht missbraucht, sodass ihre souveräne Entscheidungsgewalt einem Rechtsstreit vorgezogen wird. Der mittelalterliche Leitsatz „Gnade vor Recht“ verlor allerdings seine Milde, sobald man der Gnade misstraute und das Recht vermisste.

Dass ein höriger Knecht keinen Anspruch auf Lohn hatte, wurde durch die feudale Verpflichtung z. B. des Adels zur Nothilfe nicht aufgewogen. Dieser Zustand endete erst mit dem Ende der Leibeigenschaft und der Einführung des Tagelöhnerwesens im 19. Jahrhundert.

Der Unterschied zwischen Herr und Knecht war charakteristisch für eine gesellschaftliche Ordnung in weiten Teilen Europas, die erst im 20. Jahrhundert ihr Ende fand. Er lässt sich auch als Unterschied zwischen frei und unfrei, Ausnahme und Regel oder Gnade und Gnadenlosigkeit verstehen.