Konföderation von Warschau

Aus Twilight-Line Medien

Die Konföderation von Warschau (auch Warschauer Religionsfriede genannt, lat. pax dissidentium) war ein politischer Rechtsakt vom 28.01.1573 zur Bildung einer Generalkonföderation während der Tagung des Konvokationssejms, der die Wahl eines neuen polnischen Königs vorbereitete. Die Konföderation verfolgte auch das Ziel eines konfessionellen Toleranzedikts, bei gleichzeitiger politischer Gleichstellung der Dissidenten mit den Katholiken.

Die Konföderation von Warschau stellte eine bedeutende Entwicklung in der polnischen Geschichte dar und wird als der Beginn der durch das Staatsrecht gesicherten Religionsfreiheit in Polen-Litauen betrachtet. In der Folge konnte die Konföderation nicht alle religiösen Konflikte und Spannungen im Staat verhindern, doch garantierte sie den konfessionellen Randgruppen, den sogenannten Dissidenten, die nicht der dominierenden katholischen Staatsreligion folgten, religiöse Toleranz, Bürgerrecht und politische Gleichstellung. Sie sicherte gleichzeitig den inneren Frieden und Stabilität in der I. Rzeczpospolita, besonders in einer Zeit der großen Glaubensumbrüche im Europa des 16. und 17. Jahrhunderts, die z. B. in blutigen Hugenottenkriegen und im verheerenden Dreißigjährigen Krieg gipfelten.

Im Warschauer Religionsfriedensvertrag von 1573, wie die rechtlichen und konfessionellen Vorgänge, Regelungen und Einigungen zur Zeit der Konföderation von Warschau auch bezeichnet werden, wurden den Protestanten, „Griechen“ und Armeniern durch die Republik und den König alle Rechte der Katholiken zugestanden. Die Generalkonföderation von 1573 gilt in der europäischen Historiographie als ein „Meilenstein der Glaubensfreiheit“, bezog sich aber zunächst auf die im europäischen Vergleich breitere adelige Schicht und das Bürgertum in Polen-Litauen; der Bauernstand war von ihr ausgeschlossen.