Bürgerrecht

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Die Bürgerrechte sind die Rechte, die sich auf das Verhältnis zwischen Bürger und Staat beziehen. In der Europäischen Union (EU) sind diese als kleiner Teil der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in den Art. 39 definiert: Wahlrecht auf EU- und kommunaler Ebene, Recht auf eine gute Verwaltung, Recht auf Zugang zu Dokumentationen, Bürgerbeauftragte, Petitionsrecht, Freizügigkeit und diplomatischer Schutz.

Überblick[Bearbeiten]

Unter Bürgerrechten versteht man im Allgemeinen nur solche Rechte, die sich auf das Verhältnis zwischen Bürger und Staat beziehen, weniger auf das Verhältnis von Einwohnern des Staates untereinander.

Der Status eines Bürgers und die damit verbundenen Bürgerrechte standen nicht immer allen Einwohnern eines Landes oder einer Stadt zu. So war in mittelalterlichen Stadtverfassungen das Stadtbürgerrecht ein Privileg, das nur bestimmten Einwohnern der Stadt zuteilwurde.

Die Bürgerrechte knüpfen heute meist an die Staatsangehörigkeit an. Die Ausübung bestimmter Bürgerrechte, insbesondere das aktive und passive Wahlrecht ist außerdem an das Erreichen bestimmter Altersgrenzen gebunden. Neben Kindern und Jugendlichen sind auch Erwachsene bei Aberkennung ihrer bürgerlicher Ehrenrechte von der Ausübung ausgeschlossen.

Den staatsbürgerlichen Rechten stehen die staatsbürgerlichen Pflichten also Bürgerpflichten wie die Wehrpflicht gegenüber.