Liste der Richter am Internationalen Seegerichtshof

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Die Liste der Richter am Internationalen Seegerichtshof enthält alle Personen, die mit Stand September 2016 als Richter am Internationalen Seegerichtshof tätig waren oder sind.

Auswahl der Richter[Bearbeiten]

Der Internationale Seegerichtshof besteht aus einundzwanzig Richtern, die für einen Zeitraum von neun Jahren gewählt werden. Von den Richtern, die im Jahr 1996 nach der Gründung des Gerichts gewählt wurden, wurden davon abweichend jeweils sieben für eine erste Amtszeit von drei, sechs beziehungsweise neun Jahren gewählt, um in der Folgezeit eine gestaffelte Nach- beziehungsweise Wiederwahl zu ermöglichen. Dadurch finden alle drei Jahre Wahlen für jeweils ein Drittel der Richter statt.

Die Richter werden in geheimer Wahl von den Vertragsparteien des Seerechtsübereinkommens gewählt. Jeder Vertragsstaat darf bis zu zwei Personen für das Richteramt nominieren, die sich in besonderer Weise im Bereich des Seerechts ausgezeichnet haben und hohes Ansehen genießen. Eine Wiederwahl ist möglich. Keine zwei Richter, die zur gleichen Zeit am Gericht wirken, dürfen aus dem gleichen Land stammen. Die Auswahl der Richter soll die verschiedenen Kulturkreise und Rechtssysteme in der Welt angemessen repräsentieren. Um dies sicherzustellen, darf keine der geographischen Gruppen Afrika, Asien, Osteuropa, Südamerika, Karibik und Westeuropa und sonstige Länder mit weniger als drei Richtern vertreten sein. Die Abwahl eines Richters ist nur möglich durch einstimmigen Beschluss der anderen Richter.

Die Richter dürfen keinerlei politischen oder administrativen Tätigkeiten neben ihrer Arbeit am Internationalen Seegerichtshof nachgehen. Zudem dürfen keine Verbindungen oder finanziellen Interessen mit Unternehmen, welche im Bereich der Erschließung oder Erkundung der Ressourcen der See oder des Meeresbodens befasst sind, bestehen.

Liste der Richter[Bearbeiten]