Prior

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Ein Prior (von lat. prior ‚früherer‘, ‚vorderer‘, ‚vorheriger‘, ‚ersterer‘, ‚vortrefflicher‘, von prius/prior, ‚zuerst‘, ‚zunächst‘, ‚zuvor‘, ‚vorher‘) oder in Frauenklöstern eine Priorin ist ein Amt in einer Ordensgemeinschaft.

Begrifflichkeiten[Bearbeiten]

In mehreren Klostergemeinschaften, die keinen Abt kennen, ist der Prior der Vorsteher des Klosters. Sein Vertreter ist der Vikar oder der Subprior, beispielsweise bei den Dominikanern, Karmeliten und Kartäusern. In Klöstern, die einen Abt als Vorsteher haben, ist der Prior dessen Vertreter, beispielsweise bei den Benediktinern, Zisterziensern oder Trappisten. In diesen Orden gibt es darüber hinaus auch Klöster, die nicht den Rang einer Abtei haben und von einem Prior oder einer Priorin geleitet werden. Sie werden daher mit Priorat oder Priorei bezeichnet und können abhängig oder unabhängig (Konventualprior) von einer Abtei sein. Im Mittelalter wurde die Priorin eines abhängigen Konventes auch „Magistra“ genannt.

Die Benediktiner kennen verschiedene Formen des Priorates:

  • Der Konventualprior leitet ein Konventualpriorat, ein selbständiges Kloster, das (noch) nicht Abtei ist. Er hat alle Pflichten und Rechte eines Abtes.
  • Der Klaustralprior ist der Stellvertreter eines Abtes und für das innere Leben der Gemeinschaft (die Klausur) zuständig. Er wird vom Abt ernannt, der zuvor die Meinung der Mönche erfragt.
  • Der Simplex-Prior ist der Obere eines kleinen Priorates, das von einer Abtei abhängt. Er wird vom Abt der Mutterabtei ernannt.
  • Der Prior-Administrator leitet eine Abtei, die wegen einer zu geringen Zahl von Mönchen oder aufgrund besonderer Umstände keinen Abt wählen kann. Er hat alle Pflichten und Rechte eines Abtes. Er wird nur auf drei Jahre gewählt, in der Hoffnung, dass dann wieder eine Abtswahl möglich ist.
  • Der Subprior wird tätig, wenn einer dieser Prioren abwesend ist oder ausfällt. Er ist der „dritte Mann“ in einer Abtei und der „zweite Mann“ in einem Priorat.

Der Vorsteher eines Franziskaner-, Minoriten- oder Kapuziner-Klosters wird als Guardian bezeichnet.

Auch in evangelischen sowie ökumenischen Kommunitäten gibt es das Amt des Priors oder der Priorin, z. B. bei der Communität Christusbruderschaft Selbitz, der Jesus-Bruderschaft (Kommunität Gnadenthal), der Christusträger Bruderschaft (Kloster Triefenstein), der Jesus-Gemeinschaft Marburg und der Communauté de Taizé.

Die Vorsteherin eines Damenstifts wurde im regionalen Dialekt manchmal auch als Priörin bezeichnet, so etwa in den schleswig-holsteinischen Damenstiften St.-Johannis-Kloster vor Schleswig, Kloster Uetersen und Kloster Preetz.

Quellen[Bearbeiten]

  • Johanna Lanczkowski: Kleines Lexikon des Mönchtums und der Orden. VMA-Verlag, Wiesbaden 1997, ISBN 3-928127-41-1.