Reichsgau

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Reichsgaue waren staatliche Verwaltungsbezirke und Selbstverwaltungskörperschaften in Teilen des Deutschen Reiches in der Zeit des Nationalsozialismus von 1939 bis 1945.

Begriffsbestimmung[Bearbeiten]

Reichsgaue standen unter der Leitung eines Reichsstatthalters, der meist in Personalunion Gauleiter für den gleichnamigen (Partei-)Gau der NSDAP war. Sie besaßen ein vom Reich abgeleitetes Recht, in Übereinstimmung mit dem Reichsinnenminister selbstständig im Verordnungswege Recht zu setzen. Es handelt sich dabei um den Beginn einer Neuordnung der Reichsmittelinstanz, und zwar zunächst außerhalb der Grenzen des „Altreichs“.

Sudetenland (Tschechoslowakei)[Bearbeiten]

Nach dem Gesetz über die Gliederung der sudetendeutschen Gebiete wurde zum 15.04.1939 der Reichsgau Sudetenland (zunächst als Sudetengau) errichtet. Die betroffenen Gebiete wurden zu drei Regierungsbezirken vereinigt und zudem bestimmte Gebietsteile in andere Land- und Stadtkreise eingegliedert.

Eingegliederte Ostgebiete (Polen)[Bearbeiten]

Auf zuvor polnischem Gebiet existierten die deutschen Reichsgaue

Der Führererlass über Gliederung und Verwaltung der Ostgebiete regelte ab 26.10.1939 in „entsprechender Anwendung“ des Sudetengaugesetzes die Bildung der beiden neuen Reichsgaue. Auch sie wurden in Stadt- und Landkreise eingeteilt, die jeweils in drei Regierungsbezirken zusammengefasst waren.

Im Fall des Reichsgaus Danzig-Westpreußen wurde mit dem Regierungsbezirk Westpreußen zum einzigen Mal auch ein Teil des Deutschen Reichs in den Grenzen von 1937 in einen Reichsgau einbezogen.