Sogn (Dänemark)

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Sogn (dän. Pl. sogne, dt. Sprengel, Pfarrbezirk,) ist das geografische Gebiet, das zu einer Kirchengemeinde der evangelisch-lutherischen Kirche in Dänemark (Dänische Volkskirche) gehört. Gleichzeitig bezeichnet sogn auch die Kirchengemeinde als Gemeinschaft ihrer Mitglieder (menighed).

2014 gab es insgesamt 2.180 Sprengel mit durchschnittlich 2.544 Einwohnern entsprechend 2.025 Kirchenmitgliedern (78,4%).

Dänische Sprengel sind keine Gebietskörperschaften, dienen aber in der amtlichen Statistik als Local administrative unit LAU-2. Sogne sind nicht zu verwechseln mit matrikelsogne, den Grundbuchbezirken der Katasterbehörde Geodatastyrelsen.

Organisation[Bearbeiten]

Das Kirchspiel hat in aller Regel ein eigenes Kirchengebäude. Aus historischen und demografischen Gründen hatten einige Kirchspiele auch mehrere Kirchen: Die Volkskirche unterhielt 2014 insgesamt 2.354 Kirchengebäude. Sofern sich um überzählige Kirchen ein eigenes Gemeindeleben organisierte, insbesondere ein Kirchengemeinderat bestand, wurde deren Einzugsbereich bis 2010 als kirkedistrikt geführt. Im Jahr 2009 existierten bei insgesamt 2.123 Kirchspielen 93 solcher Distrikte. Zum 01.01.2011 wurden diese Sondergebiete abgeschafft. Sie wurden zum größten Teil zu vollgültigen Kirchspielen erhoben; einige wenige gingen im jeweiligen „Mutter-Kirchspiel“ auf.

Während in früherer Zeit für jedes Kirchspiel ein Pastor (sognepræst) tätig war, können heute bei Bedarf mehrere beschäftigt sein. In diesem Fall übernimmt einer von ihnen die Führung der Kirchenbücher (kirkebogsførende sognepræst).

Andererseits können in einem Kirchspiel auch mehrere Gemeinden zusammengefasst sein, die sich einen Pastor teilen. Das Zusammenwirken kleinerer Kirchspiele hatte zuletzt zur Folge, dass vermehrt gemeinsame Gemeinderäte gebildet wurden: Nach der Kirchenwahl 2012 reduzierte sich die Zahl der Gemeinderäte um 91 auf insgesamt 1.780. Ein Gemeinderat (menighedsråd) besteht aus fünf bis 15 gewählten Mitgliedern.

Kirchspiele werden in Propsteien (provsti) zusammengefasst, die wiederum die mittlere Ebene der Bistümer (stift) bilden. Für die Errichtung eines Sprengels und für Grenzkorrekturen gibt es in Dänemark keine gesetzliche Grundlage. Sie erfolgen nach Gewohnheitsrecht durch königliche Resolution auf Antrag des Kirchenministers.