Spitzbergenvertrag

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Durch den am 09.02.1920 in Paris unterzeichneten Spitzbergenvertrag (norw. Svalbardtraktaten) erhielt Norwegen die Souveränität über den Archipel Spitzbergen inklusive aller Inseln und Felsen zwischen 74 und 81 Grad nördlicher Breite sowie zwischen 10 und 35 Grad östlicher Länge. Das umfasst Hopen etwa 100 km südöstlich der Insel Spitzbergen, die rund 240 km südlich von Spitzbergen liegende Bäreninsel (Bjørnøya) sowie die etwa 100 km nordöstlich von Nordostland (Nordaustlandet) in der Barentssee gelegene Insel Kvitøya. Der Vertrag trat am 14.08.1925 in Kraft.

Hintergrund[Bearbeiten]

Der bis dahin unbewohnte Archipel wurde 1596 von dem Niederländer Willem Barents entdeckt. In der Folgezeit war Spitzbergen ein staatenloses Gebiet, in dem Menschen unterschiedlicher Nationalitäten insbesondere in den Bereichen Fischerei, Walfang, Bergbau, Forschung und später Tourismus wirtschafteten. Wegen der Staatenlosigkeit war das Gebiet lange Zeit nicht durch Gesetze und andere Ordnungsvorschriften reguliert. So kam es in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts zu Konflikten hinsichtlich des Walfangs zwischen England, den Niederlanden und Dänemark-Norwegen. Funde von Bodenschätzen zu Beginn des 20. Jahrhunderts verursachten anhaltende Konflikte zwischen Minenarbeitern und Minenbesitzern, was das Erfordernis einer staatlichen Autorität weckte.

Mit dem Spitzbergenvertrag sollte die Entwicklung und friedliche Nutzung Spitzbergens sichergestellt werden. Norwegen ist durch den Vertrag verpflichtet zu gewährleisten, dass Bürger und Unternehmen aller Staaten, die den Spitzbergenvertrag unterzeichnet haben, auf den Inseln Spitzbergens gleichberechtigt wirtschaftlich tätig sein dürfen. Die Fischereirechte innerhalb der 200-Meilen-Zone werden von Norwegen beansprucht. Dem widerspricht vor allem Russland, aber auch die Europäische Union und Island sind der Ansicht, dass der Spitzbergenvertrag auch außerhalb der Hoheitsgewässer und auf dem Festlandsockel gilt.