Unterhaus

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Als Unterhaus oder zweite Kammer (House of Commons oder lower house, frz. chambre basse) bezeichnet man in einem Zweikammersystem zumeist jene Kammer eines Parlamentes, die die allgemeine, von den Bürgern gewählte Volksvertretung darstellt (auch Bürger- oder Abgeordnetenkammer). Die ihr entgegenstehende, erste Kammer ist also das Oberhaus, das historisch meist eine Vertretung der Stände, wie Adel oder Klerus war und heutzutage oftmals eine Vertretung der Gliedstaaten (Länderkammer) ist.

Begriff[Bearbeiten]

Historisch[Bearbeiten]

Da historisch gesehen der Adel meist die einflussreichere Rolle in der Politik einnahm als das einfache Volk, wurde das Oberhaus als wichtiger und somit weiter oben (Oberhaus), bzw. weiter vorne (erste Kammer) bezeichnet. Die Volksvertretung nahm also eine nachrangige Rolle ein.