Ständestaat

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Der Ständestaat (auch Korporationenstaat) ist ein politisches Konzept des 20. Jahrhunderts, als im ideologischen Rückgriff auf die vormoderne Ständeordnung diverse antiliberale Theoretiker und Regimes die „ständische“, d.h. auf Gruppenzugehörigkeit basierende korporatistische, Neuordnung der zeitgenössischen Staaten und Gesellschaften und die Abschaffung des Parteienpluralismus anstrebten.

Ziele[Bearbeiten]

Vorläufer hat die Idee des Ständestaates in der romantischen Staatstheorie z. B. von Adam Heinrich Müller, Friedrich Schlegel oder den späten Schriften Johann Gottlieb Fichtes. Die Hauptstoßrichtung der Idee richtete sich nach dem Ende des Ersten Weltkriegs gegen die organisierte Arbeiterbewegung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich gemeinsam innerhalb der Berufsstände organisieren, wodurch eine selbstständige Gewerkschaftsbewegung unmöglich werden sollte. Die Überwindung des Klassenkampfes war ein vordringliches Ziel. Diesen berufsständischen Ausgleich zwischen Kapital und Arbeit forderte vor allem die Enzyklika Quadragesimo anno (1931) von Papst Pius XI. Des Weiteren richtete sich die Idee des Ständestaates gegen die parlamentarische Demokratie und den liberalen Individualismus.

Der österreichische Philosoph Othmar Spann, der wichtigste Propagandist des Konzepts, sprach 1929 an der Universität München von einem autoritären „Ständestaat“ als Drittem Weg zwischen Demokratie und Marxismus. Er war gemeinsam mit Walter Heinrich Initiator des von Fritz Thyssen unterstützten Institutes für Ständewesen in Düsseldorf 1933 bis 1936.

Der Begriff des Ständestaates ist, wie Arthur Benz bemerkt, eigentlich ein Widerspruch in sich, da die Ständeordnung moderner Staatlichkeit vorausgeht und durch diese abgelöst wurde.