Vertretung der Gliedstaaten

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In allen Staatenbünden und in vielen Bundesstaaten besteht zumindest ein Organ, um eine Vertretung der Gliedstaaten zu gewährleisten (im eigentlichen Sinn Länderkammer) oder im weiteren Sinn auch ein die Bevölkerung der Einzelstaaten repräsentierendes Organ (Senatsmodell).

Die Vertretung stellt häufig eine neben der Abgeordnetenkammer (Unterhaus) eingerichtete zweite Kammer – historisch in bestimmten Ländern „Erste Kammer“ (Oberhaus) genannt – eines Zweikammersystems in föderalen politischen Systemen dar. Sie kann aus weisungsgebundenen Vertretern der Länderregierungen (wie etwa im deutschen Bundesrat oder dem Rat der Europäischen Union; vgl. auch Exekutivföderalismus), aus Mitgliedern der Länderparlamente (wie etwa im österreichischen Bundesrat) oder aus direkt gewählten Abgeordneten bestehen (wie etwa im Schweizer Ständerat oder dem Senat der Vereinigten Staaten).