Wahlmann

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Als Wahlmann, Wahlfrau oder Wahlperson, im Plural auch Wahlleute, wird eine Person bezeichnet, die eine Stimme in einer einzelnen konkreten Wahl hat. Wahlsysteme mit Wahlmännern bzw. Wahlleuten werden als indirekte Wahl bezeichnet. Die Urwähler, also alle Wahlberechtigten, bestimmen in ihrem Wahlbezirk einen oder mehrere Wahlmänner, und diese wählen ihrerseits die eigentlich zu Wählenden. Im Gegensatz zu Abgeordneten werden die Wahlmänner lediglich für diesen einen Wahlakt bestimmt. Die Versammlung der Wahlleute wird als Wahlmännerkollegium bezeichnet.

Allgemeines[Bearbeiten]

Wahlmänner können frei gewählt werden, jedoch können Wahlmänner auch aus Scheinwahlen hervorgehen, ernannt werden oder das Mandat qua Amt oder Geburt erhalten. So waren die Kurfürsten des Heiligen Römischen Reichs qua Amt die Gruppe von Wahlmännern, die das alleinige Recht hatten, den Römischen König zu wählen. Wahlmänner können sowohl Einzelpersonen wählen als auch Gremien. So sind in den Vereinigten Staaten die Wahlmänner Delegierte der Bundesstaaten, die im Electoral College den Präsidenten und Vizepräsidenten wählen.

Genauso wie bei einer direkten Wahl kann auch die Wahl der Wahlmänner in gleicher Wahl erfolgen, oder die Wahlteilnahme ist an Bedingungen geknüpft (siehe Zensuswahlrecht).

Wahlmänner können seit Einführung des Frauenwahlrechtes auch Frauen sein, die analoge Begriffsbildung Wahlfrau oder Wahlperson ist jedoch wenig verbreitet. Innerhalb der Formel „Wahlmänner und -frauen“ bzw. „Wahlfrauen und -männer“ (auch in der jeweils ausgeschriebenen Form) findet Erstere jedoch in den Medien inzwischen eine gewisse Anwendung. Auch die Formulierung Wahlleute findet Verwendung.

Wahlmänner wurden historisch vielfach vereidigt. Siehe hierzu Abgeordneteneid.

Die Gründe für die Einschaltung von Wahlmännern waren historisch vor allem pragmatischer Natur: Die schlechten Verkehrsanbindungen und das dezentrale Steuer- und Meldewesen erschwerte eine direkte Wahl. Da es noch keine klar strukturierten Parteien gab, waren die Wahlen Persönlichkeitswahlen. Diese setzten eine Bekanntheit der Kandidaten bei den jeweiligen Wählern voraus. Die indirekte Wahl wurde aber auch als eine Art Sicherheitsstufe angesehen. Den Urwählern wurde eventuell unterstellt, dass sie politisch unreif waren. Ein Wahlmann musste zuweilen höheren Anforderungen genügen, also beispielsweise ein höheres Mindestalter vorweisen oder eine höhere Steuerlast tragen als die Urwähler. Nach heutigem Demokratieverständnis ist ein solcher sozialer Filter kritikwürdig, da das Wahlergebnis somit unzulässig verändert werden kann.

Quellen[Bearbeiten]