Wertzeichen

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Wertzeichen sind bewegliche Sachen, die unabhängig von ihrem geringen Materialwert meist einen aufgedruckten Geldwert verkörpern und gegen Vorlage den Inhaber zum Empfang einer Leistung berechtigen oder eine erbrachte Leistung nachweisen.

Allgemeines[Bearbeiten]

Der Rechtsbegriff der Wertzeichen taucht im Straf-, Steuer- und Wertpapierrecht auf. Im Strafrecht geht es um die Fälschung von Wertzeichen, im Steuerrecht um ihre Pfändbarkeit. Im Wertpapierrecht sind Wertzeichen als bewegliche Sachen übertragbar, ihr Aussteller verpflichtet sich, die Wertzeichen als Geldwerte anzunehmen und gegebenenfalls als Gegenleistung für sie eine Leistung zu erbringen (etwa bei Briefmarken die Briefbeförderung). Andererseits kann die Verwendung einer Steuermarke bedeuten, dass eine Steuer entrichtet worden ist.