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== Allgemeines ==
== Allgemeines ==
Grundformen des Außenhandels sind [[Transithandel]], Import und Export, wobei beim Export die [[Güterstrom|Güterströme]] vom Inland ins Ausland und die [[Zahlungsstrom|Zahlungsströme]] vom Ausland ins Inland fließen. Die exportierenden [[Wirtschaftseinheit|Wirtschaftssubjekt]]e ([[Unternehmen]], [[Privathaushalte]], der [[Staat]] mit seinen Untergliederungen wie [[öffentliche Verwaltung]] und [[Staatsunternehmen]]) heißen [[Exporteur]] und stehen in [[Handelsbeziehung]] zum ausländischen [[Importeur]]. Beim Export ist Voraussetzung, dass der Exporteur dem Importeur aufgrund der [[Lieferungsbedingungen]] die Güter/Dienstleistungen (im folgenden: Güter) durch [[Lieferung]] zum [[Eigentum]] überträgt ([[Eigentumsvorbehalt (Deutschland)|Eigentumsvorbehalt]] schadet nicht) und der Importeur aufgrund der [[Zahlungsbedingungen]] dem Exporteur den [[Kaufpreis]] entrichtet ([[Lieferantenkredit]]/[[Kundenkredit]] schadet nicht). Die Lieferung der Güter muss in das Ausland erfolgen, wobei es sich auch im gleichen [[Währungsraum]] (etwa Deutschland/Frankreich) um Exporte handelt. Exporte liegen nur bei der vollständigen Eigentumsübertragung vor, so dass die [[Mietvertrag (Deutschland)|Miete]], [[Leihvertrag (Deutschland)|Leihe]], [[Pachtvertrag (Deutschland)|Pacht]] oder das [[Leasing]] allenfalls einen Export von Dienstleistungen darstellen.
Grundformen des Außenhandels sind [[Transithandel]], Import und Export, wobei beim Export die [[Wirtschaftskreislauf|Güterströme]] vom Inland ins Ausland und die [[Zahlungsstrom|Zahlungsströme]] vom Ausland ins Inland fließen. Die exportierenden [[Wirtschaftseinheit|Wirtschaftssubjekt]]e ([[Unternehmen]], [[Privathaushalte]], der [[Staat]] mit seinen Untergliederungen wie [[öffentliche Verwaltung]] und [[Staatsunternehmen]]) heißen [[Exporteur]] und stehen in [[Handelsbeziehung]] zum ausländischen [[Importeur]]. Beim Export ist Voraussetzung, dass der Exporteur dem Importeur aufgrund der [[Lieferungsbedingungen]] die Güter/Dienstleistungen (im folgenden: Güter) durch [[Lieferung]] zum [[Eigentum]] überträgt ([[Eigentumsvorbehalt (Deutschland)|Eigentumsvorbehalt]] schadet nicht) und der Importeur aufgrund der [[Zahlungsbedingungen]] dem Exporteur den [[Kaufpreis]] entrichtet ([[Lieferantenkredit]]/[[Kundenkredit]] schadet nicht). Die Lieferung der Güter muss in das Ausland erfolgen, wobei es sich auch im gleichen [[Währungsraum]] (etwa Deutschland/Frankreich) um Exporte handelt. Exporte liegen nur bei der vollständigen Eigentumsübertragung vor, so dass die [[Mietvertrag (Deutschland)|Miete]], [[Leihvertrag (Deutschland)|Leihe]], [[Pachtvertrag (Deutschland)|Pacht]] oder das [[Leasing]] allenfalls einen Export von Dienstleistungen darstellen.


Zu den Exportgütern gehören vor allem [[Rohstoff]]e, [[Handelsware]]n (beispielsweise [[Commodities]]) oder [[Investitionsgut|Investitionsgüter]] ([[Maschine]]n). Bei Dienstleistungen gilt der [[Tourismus]] als Export, wenn etwa ein [[Ausländer]] eine Urlaubsreise nach Deutschland unternimmt. Der Export von [[Buchgeld]] und [[Kapital]] heißt [[Kapitalexport]].
Zu den Exportgütern gehören vor allem [[Rohstoff]]e, [[Handelsware]]n (beispielsweise [[Commodities]]) oder [[Investitionsgut|Investitionsgüter]] ([[Maschine]]n). Bei Dienstleistungen gilt der [[Tourismus]] als Export, wenn etwa ein [[Ausländer]] eine Urlaubsreise nach Deutschland unternimmt. Der Export von [[Buchgeld]] und [[Kapital]] heißt [[Kapitalexport]].


[[Kategorie:Außenwirtschaft]]
[[Kategorie:Außenwirtschaft]]

Aktuelle Version vom 18. April 2024, 07:14 Uhr

Export (auch Ausfuhr; lat. ex, „aus, hinaus“ und lat. portare, „tragen, bringen“; „hinausbringen“) ist im Außenhandel der grenzüberschreitende Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen aus dem Inland in das Ausland. Gegensatz ist der Import.

Allgemeines[Bearbeiten]

Grundformen des Außenhandels sind Transithandel, Import und Export, wobei beim Export die Güterströme vom Inland ins Ausland und die Zahlungsströme vom Ausland ins Inland fließen. Die exportierenden Wirtschaftssubjekte (Unternehmen, Privathaushalte, der Staat mit seinen Untergliederungen wie öffentliche Verwaltung und Staatsunternehmen) heißen Exporteur und stehen in Handelsbeziehung zum ausländischen Importeur. Beim Export ist Voraussetzung, dass der Exporteur dem Importeur aufgrund der Lieferungsbedingungen die Güter/Dienstleistungen (im folgenden: Güter) durch Lieferung zum Eigentum überträgt (Eigentumsvorbehalt schadet nicht) und der Importeur aufgrund der Zahlungsbedingungen dem Exporteur den Kaufpreis entrichtet (Lieferantenkredit/Kundenkredit schadet nicht). Die Lieferung der Güter muss in das Ausland erfolgen, wobei es sich auch im gleichen Währungsraum (etwa Deutschland/Frankreich) um Exporte handelt. Exporte liegen nur bei der vollständigen Eigentumsübertragung vor, so dass die Miete, Leihe, Pacht oder das Leasing allenfalls einen Export von Dienstleistungen darstellen.

Zu den Exportgütern gehören vor allem Rohstoffe, Handelswaren (beispielsweise Commodities) oder Investitionsgüter (Maschinen). Bei Dienstleistungen gilt der Tourismus als Export, wenn etwa ein Ausländer eine Urlaubsreise nach Deutschland unternimmt. Der Export von Buchgeld und Kapital heißt Kapitalexport.