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== Allgemeines ==
== Allgemeines ==
Grundformen des Außenhandels sind [[Transithandel]], Import und Export, wobei beim Import die [[Güterstrom|Güterströme]] vom Ausland ins Inland und die [[Zahlungsstrom|Zahlungsströme]] vom Inland ins Ausland fließen. Die importierenden [[Wirtschaftseinheit|Wirtschaftssubjekt]]e ([[Unternehmen]], [[Privathaushalt]]e, der [[Staat]] und seine Untergliederungen wie [[öffentliche Verwaltung]] und [[Staatsunternehmen]]) heißen [[Importeur]] und stehen in [[Handelsbeziehung]] zum ausländischen [[Exporteur]]. Beim Import ist Voraussetzung, dass der Exporteur dem Importeur aufgrund der [[Lieferungsbedingungen]] die Güter/Dienstleistungen (im folgenden: Güter) durch Lieferung zum [[Eigentum]] überträgt ([[Eigentumsvorbehalt (Deutschland)|Eigentumsvorbehalt]] schadet nicht) und der Importeur aufgrund der [[Zahlungsbedingungen]] dem Exporteur den [[Kaufpreis]] entrichtet ([[Lieferantenkredit]]/[[Kundenkredit]] schadet nicht). Die [[Beschaffung]] der Güter muss aus dem Ausland erfolgen, wobei es sich auch im gleichen [[Währungsraum]] (etwa Deutschland/Frankreich) um Importe handelt. Importe liegen nur bei der vollständigen Eigentumsübertragung vor, so dass die [[Mietvertrag (Deutschland)|Miete]], [[Leihvertrag (Deutschland)|Leihe]], [[Pachtvertrag (Deutschland)|Pacht]] oder das [[Leasing]] allenfalls einen Import von Dienstleistungen darstellen.
Grundformen des Außenhandels sind [[Transithandel]], Import und Export, wobei beim Import die [[Wirtschaftskreislauf|Güterströme]] vom Ausland ins Inland und die [[Zahlungsstrom|Zahlungsströme]] vom Inland ins Ausland fließen. Die importierenden [[Wirtschaftseinheit|Wirtschaftssubjekt]]e ([[Unternehmen]], [[Privathaushalt]]e, der [[Staat]] und seine Untergliederungen wie [[öffentliche Verwaltung]] und [[Staatsunternehmen]]) heißen [[Importeur]] und stehen in [[Handelsbeziehung]] zum ausländischen [[Exporteur]]. Beim Import ist Voraussetzung, dass der Exporteur dem Importeur aufgrund der [[Lieferungsbedingungen]] die Güter/Dienstleistungen (im folgenden: Güter) durch Lieferung zum [[Eigentum]] überträgt ([[Eigentumsvorbehalt (Deutschland)|Eigentumsvorbehalt]] schadet nicht) und der Importeur aufgrund der [[Zahlungsbedingungen]] dem Exporteur den [[Kaufpreis]] entrichtet ([[Lieferantenkredit]]/[[Kundenkredit]] schadet nicht). Die [[Beschaffung]] der Güter muss aus dem Ausland erfolgen, wobei es sich auch im gleichen [[Währungsraum]] (etwa Deutschland/Frankreich) um Importe handelt. Importe liegen nur bei der vollständigen Eigentumsübertragung vor, so dass die [[Mietvertrag (Deutschland)|Miete]], [[Leihvertrag (Deutschland)|Leihe]], [[Pachtvertrag (Deutschland)|Pacht]] oder das [[Leasing]] allenfalls einen Import von Dienstleistungen darstellen.


Zu den Importgütern gehören vor allem [[Rohstoff]]e, [[Handelsware]]n (beispielsweise [[Commodities]]) oder [[Investitionsgut|Investitionsgüter]] ([[Maschine]]n). Bei Dienstleistungen gilt als Import der [[Tourismus]] ins Ausland, wenn etwa ein Deutscher eine [[Reise|Urlaubsreise]] ins Ausland unternimmt. Der Import von [[Buchgeld]] und [[Kapital]] heißt [[Kapitalimport]].
Zu den Importgütern gehören vor allem [[Rohstoff]]e, [[Handelsware]]n (beispielsweise [[Commodities]]) oder [[Investitionsgut|Investitionsgüter]] ([[Maschine]]n). Bei Dienstleistungen gilt als Import der [[Tourismus]] ins Ausland, wenn etwa ein Deutscher eine [[Reise|Urlaubsreise]] ins Ausland unternimmt. Der Import von [[Buchgeld]] und [[Kapital]] heißt [[Kapitalimport]].


[[Kategorie:Außenwirtschaft]]
[[Kategorie:Außenwirtschaft]]

Aktuelle Version vom 18. April 2024, 07:15 Uhr

Import (auch: Einfuhr; lat. in [wird wegen des nachfolgenden „p“ zu im „in… hinein “ und portare „tragen, bringen“: „hineintragen, einführen“) ist im Außenhandel der grenzüberschreitende Kauf von Gütern oder Dienstleistungen aus dem Ausland und deren Lieferung ins Inland. Gegensatz ist der Export.

Allgemeines[Bearbeiten]

Grundformen des Außenhandels sind Transithandel, Import und Export, wobei beim Import die Güterströme vom Ausland ins Inland und die Zahlungsströme vom Inland ins Ausland fließen. Die importierenden Wirtschaftssubjekte (Unternehmen, Privathaushalte, der Staat und seine Untergliederungen wie öffentliche Verwaltung und Staatsunternehmen) heißen Importeur und stehen in Handelsbeziehung zum ausländischen Exporteur. Beim Import ist Voraussetzung, dass der Exporteur dem Importeur aufgrund der Lieferungsbedingungen die Güter/Dienstleistungen (im folgenden: Güter) durch Lieferung zum Eigentum überträgt (Eigentumsvorbehalt schadet nicht) und der Importeur aufgrund der Zahlungsbedingungen dem Exporteur den Kaufpreis entrichtet (Lieferantenkredit/Kundenkredit schadet nicht). Die Beschaffung der Güter muss aus dem Ausland erfolgen, wobei es sich auch im gleichen Währungsraum (etwa Deutschland/Frankreich) um Importe handelt. Importe liegen nur bei der vollständigen Eigentumsübertragung vor, so dass die Miete, Leihe, Pacht oder das Leasing allenfalls einen Import von Dienstleistungen darstellen.

Zu den Importgütern gehören vor allem Rohstoffe, Handelswaren (beispielsweise Commodities) oder Investitionsgüter (Maschinen). Bei Dienstleistungen gilt als Import der Tourismus ins Ausland, wenn etwa ein Deutscher eine Urlaubsreise ins Ausland unternimmt. Der Import von Buchgeld und Kapital heißt Kapitalimport.