Militarismus

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Als Militarismus wird die Dominanz militärischer Wertvorstellungen und Interessen in der Politik und im gesellschaftlichen Leben bezeichnet, wie sie etwa durch die einseitige Betonung des Rechts des Stärkeren und die Vorstellung, Kriege seien notwendig oder unvermeidbar, zum Ausdruck kommen oder durch ein strikt hierarchisches, auf Befehl und Gehorsam beruhendes Denken vermittelt werden.

Die gegensätzliche Haltung zum Militarismus wird als Antimilitarismus bezeichnet.

Definitionen und Modelle[Bearbeiten]

Nach dem Politologen und Militarismusforscher Wilfried von Bredow ist der Militarismus, den er als „die Dominanz des Militärs als Organisation in Staat und Gesellschaft“ bezeichnet und der „das Vorherrschen militärisch-kriegerischer Denkkategorien in Staat, Gesellschaft und Politik“ beinhaltet, von „zwei verschiedenen Modellen für das zivil-militärische Verhältnis“ abhängig, die sich nach der Industriellen Revolution entwickelten:

  • Im ersten Modell erhalten die Streitkräfte im „gesellschaftlichen Alltagsleben“ keine übergroße Bedeutung, bleiben „virtuell“ und erst „im Falle einer Bedrohung“ werden sie „aktuell“ bedeutsam: „Im militärischen Ernstfall erscheint es den Bürgern als patriotische Pflicht, die Uniform anzuziehen und ihren Staat zu verteidigen.“ Nach von Bredow kann dieses Modell zu Militarismus führen, muss aber nicht. Im Falle der USA könnte „der auf dieses Modell zurückzuführende Waffenkult im Zivilleben als eine Schrumpfform des Militarismus bezeichnet werden“.
  • Im zweiten Modell stellen die Streitkräfte selbst den „Motor der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung“. Die Streitkräfte gelten als „Schule der Nation“ und greifen auch in sogenannten Friedenszeiten massiv in politische Entscheidungsprozesse ein: „Militärische Werte und soldatische Verhaltensweisen bestimmen zivile Handlungen und Entscheidungsprozesse“. Dieses Modell befördert den Militarismus grundsätzlich. Als geschichtliches Beispiel hierfür nennt von Bredow den deutschen Militarismus unter Kaiser Wilhelm II (vgl. auch Unterabschnitt Militär im Artikel Deutsches Kaiserreich).

Nicht nur, aber auch mit Blick auf die nationalsozialistische Gewaltherrschaft charakterisiert Antony Joseph Coates den Militarismus als „häufig auftretende Neigung oder eine kulturelle Voreingenommenheit zugunsten des Krieges, auf die ein Kriegsführender zurückgreifen kann“. In dieser Form „verursacht der Militarismus zunächst Kriege und diktiert dann ihre rücksichtslose Durchführung“.

Bei der Entnazifizierung zählten Militaristen zu den sogenannten Belasteten (Art. 8 des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus, kurz „Befreiungsgesetz“ genannt, bzw. Art. III der Kontrollratsdirektive Nr. 38), für die erhebliche Sühnemaßnahmen vorgesehen waren (Art. 16 des Befreiungsgesetzes bzw. Art. IX der Kontrollratsdirektive Nr. 38).

Dem deutschen Militärhistoriker und Friedensforscher Wolfram Wette zufolge ist ein Kriterium für einen nicht militaristisch orientierten Staat, dass er von seinen Soldaten verlange, „einem Befehl, der ein Vergehen oder Verbrechen beinhalte“, keinen Gehorsam zu leisten. Eine Gehorsamsverweigerung ist beispielsweise gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 WStG in Deutschland nicht strafbar, wenn durch das Befolgen eines Befehls eine Straftat begangen würde.

Quellen[Bearbeiten]

  • Volker Berghahn: Militarismus. Die Geschichte einer internationalen Debatte („Militarism“). Verlag Berg, Hamburg 1981, ISBN 3-608-91479-X.