Römischer Senat

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Der römische Senat war bis zum Ende der Republik die wichtigste Institution des römischen Staates. Nicht nur der Senat als Gremium war verantwortlich für diese Bedeutung, auch seine Mitglieder, die Senatoren, waren stets bedeutende und im Reich allgemein anerkannte Personen. Obwohl die Rechte des Senats, der vornehmlich eine Versammlung ehemaliger Amtsträger war, und die Rechtskraft seiner Beschlüsse nie niedergeschrieben wurden, bestimmte er bis in die Zeit des Augustus und in Ausnahmesituationen auch noch danach die römische Politik. Der Senat bestand bis in die ausgehende Spätantike.

Die staatlichen römischen Entscheidungsgremien trugen gewissermaßen Elemente des „monarchischenMagistrats, des „aristokratischen“ Römischen Senats und der „demokratischenComitien.