Abbau (Bergbau)

Aus Twilight-Line Medien

Abbau bezeichnet im Bergbau zum einen eine bergmännische Tätigkeit, zum anderen den Grubenbau, an dem diese Tätigkeit stattfindet. Der Abbau der Lagerstätte ist der Kernpunkt aller bergmännischen Tätigkeiten, er kann sowohl im Tagebau als auch im Untertagebau erfolgen. Die bergmännische Tätigkeit des Abbaus wird in mehrere Arbeitsschritte unterteilt. Sie beginnt mit dem vollständigen Herauslösen des nutzbaren Inhalts der Lagerstätte aus dem Nebengestein. Anschließend erfolgt die Verladung und die Abförderung der hereingewonnenen Mineralien. Außerdem sind noch Sicherungsmaßnahmen wie das Einbringen des Ausbaus erforderlich. Zu den Grubenbauen des Abbaus zählen die Abbaukammern, der Streb sowie die dazugehörenden Abbaustrecken.

Grundlagen[Bearbeiten]

Durch den Abbau wird der eigentliche Zweck des Bergbaus erfüllt. Dies bedeutet, dass die Lagerstätte möglichst vollständig ausgebeutet wird. Lagerstätten, die wirtschaftlich gesehen lohnend abzubauen sind, nennt der Bergmann bauwürdig. Mit Abbauproduktion als Produktionstyp wird der Abbau des Rohstoffs bezeichnet. Wird beim Abbau der Lagerstätte eine Arbeitsweise verwendet, die darauf ausgerichtet ist, den augenblicklich größten Nutzen zu erzielen, ohne dabei auf die Nachhaltigkeit zu achten, so bezeichnet man dieses als Raubbau. Eine große Rolle spielt beim Abbau auch die Art des Nebengesteins und dessen Eigenschaften. Insbesondere beim Abbau von weichen Mineralien wie Kohle hat der Einschluss von Bergemitteln einen Einfluss auf die Höhe des Lösewiderstandes. Die Härte und der Zusammenhalt des Minerals sind bestimmende Faktoren für die Gewinnbarkeit des jeweiligen Minerals.

Damit eine Lagerstätte abgebaut werden kann, wird sie nach einem bestimmten System in einzelne Abschnitte zerteilt. Diese Abschnitte werden als Bauhöhe bezeichnet. Eine andere Bezeichnung hierfür ist Flügel oder Pfeiler. Der Abbau der Lagerstätte erfolgt nach einer bestimmten Methode, die als Abbauverfahren oder Abbaumethode bezeichnet wird. Die durch das jeweilige Abbauverfahren nicht abbaubaren Lagerstättenanteile bezeichnet man als Abbauverluste. Als Baugrenze bezeichnet man die Begrenzungslinie (Markscheide), die nach technischen, wirtschaftlichen, ökologischen oder politischen Gesichtspunkten festgelegt wird. Als Abbauraum wird im Bergbau ein unter Tage angelegter Grubenbau bezeichnet, in dem der Rohstoff abgebaut und zur Förderung verladen wird. Ein Abbausee ist eine Wasseransammlung in künstlich geschaffenen Vertiefungen, wie sie bei der Rohstoffgewinnung in einem Tagebau entstehen (zum Beispiel ein Baggersee). Durch den Abbau unter Tage entstehen Hohlräume, die anschließend abgeworfen werden. Diese Grubenbaue bezeichnet der Bergmann als Alten Mann.