Autorität

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Autorität (lat. auctoritas) ist eine Größe, auf deren Grundlage individuelle Personen und überindividuelle Instanzen (z. B. gesellschaftliche Institutionen), ohne Zwang auszuüben oder Überzeugungsarbeit zu leisten, Gehorsam beanspruchen und einwerben. Voraussetzung der Autorität ist eine Hierarchie, in welcher der Befehlende dem Gehorchenden im Bezug auf die Inhalte des Befohlenen übergeordnet ist. Die Begründung der Autorität liegt – anders als die Begründung von Macht – in der Tradition, also in der Berufung beispielsweise auf das Naturrecht, auf die Gebote Gottes, auf Gründerväter oder auf alte Bräuche.

Das Konzept wurde von Platon im 4. Jahrhundert v. Chr. theoretisch entworfen und in der Römischen Republik als auctoritas ins Recht und erstmals auch in politische Praxis überführt. Das Christentum, als wichtigster geistiger Erbe des Römischen Reiches, war von Anfang an von Traditionalisierung und Normierung der regula fidei geprägt und mit der Idee anerkannter auctoritates untrennbar verbunden.

In der christlichen Theologie, der politischen Philosophie, der Soziologie der Herrschaft und der Pädagogik haben Theoretiker sich mit Autorität seitdem vielfach beschäftigt, wobei um den Begriff oft auch gestritten wurde. Weil der Begriff außerhalb des deutschen Sprachraums eine zum Teil eigenständige Geschichte hat, gehört er zu denjenigen Fachtermini, die in anderen Ländern eine von der deutschen mehr oder weniger abweichende Bedeutung haben. So versteht man etwa im englischsprachigen Raum unter authority zuallererst die legitime Amtsmacht einer staatlichen Behörde, während die elterliche Federführung eher als parental control denn als authority bezeichnet wird

In einem übertragenen Sinne versteht man unter einer „Autorität“ auch eine Persönlichkeit, die Autorität ausübt.