Benediktinerkloster

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Als Benediktinerkloster wird eine ortsfeste, klösterliche Gemeinschaft von Mönchen (Priestern und Laien) oder Nonnen des Benediktinerordens bezeichnet.

Kloster, Abtei und Stift[Bearbeiten]

Ein Benediktinerkloster ist in der Regel eine Benediktinerabtei, eine Klostergemeinschaft, deren Vorsteher ein Abt ist, dem ein Prior zur Seite steht.

Kleinere Benediktinerklöster nennt man Priorat. Es finden sich auch die lateinischen Bezeichnungen abbatiola, cella, monasteriolum und praepositura. Priorate können vollständig von einer Mutterabtei abhängig sein, aber auch rechtlich autonom und finanziell eigenständig, ohne zur Abtei erhoben worden zu sein.

Beim Benediktinerstift steht meist der Gebäudekomplex und die Kirche im Vordergrund, was allerdings (außer bei früheren, zerstörten oder aufgelassenen Niederlassungen) die Existenz einer Klostergemeinschaft (Konvent) einschließt.

Hauptaufgabe eines Benediktinerklosters ist der Vollzug des liturgischen „Offiziums“, das in Gemeinschaft vollzogene Stundengebet und die tägliche Feier der heiligen Messe. Eine Abtei oder ein Stift kann auch seelsorgliche Tätigkeiten in der Umgebung ausüben (Betreuung von Pfarreien und Gemeinden, Beichtseelsorge usw.).

Eine Benediktinerabtei untersteht in ihren inneren Angelegenheiten nicht dem Bischof, in dessen Diözese sie gelegen ist, sondern ist exemt (exemptio partialis). Der Abt hat im Kloster einen Rang ähnlich dem Bischof einer Diözese und ist der Obere/Vorsteher und Geistliche Vater (Vater Abt) der Klosterangehörigen.