Bundesheer (Deutscher Bund)

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Das Deutsche Bundesheer war von 1815 bis 1866 die Streitmacht des Deutschen Bundes. Geregelt waren die militärischen Fragen vor allem in der Bundeskriegsverfassung ab 1821. Der Bund hatte selbst keine Truppen, sondern war auf Truppen der Mitgliedsstaaten angewiesen. Diese Truppen waren in Bundeskorps eingeteilt. Im Bedarfsfall ernannte der Deutsche Bundestag, das einzige Organ des Bundes, einen Bundesfeldherrn.

Von 1848 bis 1850/51 war der Bundestag inaktiv (nach Ansicht der Mitgliedsstaaten) oder aufgelöst (nach Ansicht der Frankfurter Nationalversammlung). Im revolutionären Deutschen Reich 1848/49 waren die Bundestruppen bzw. Reichstruppen dem Kriegsminister der provisorischen Zentralgewalt unterstellt. Ab 1. Dezember 1849 wurde diese Reichsregierung durch eine Bundeszentralkommission abgelöst. 1850/1851 wurde der Bundestag wiederhergestellt.

Der Deutsche Bund selbst besaß die sogenannten Bundesfestungen. Die dort dauerhaft stationierten Truppen gehörten wiederum zu Mitgliedsstaaten. Von 1848 bis 1852 gab es eine Reichsflotte.

Der Deutsche Bund hatte drei Möglichkeiten, Militär einzusetzen:

  • Eine Bundesintervention bedeutete, dass der Bund Truppen schickte, um eine bedrängte, legale Regierung eines Mitgliedsstaates gegen Aufständische zu schützen.
  • Eine Bundesexekution richtete sich hingegen gegen eine Regierung eines Mitgliedsstaates. Grundlage dafür war ein Rechtsbruch dieser Regierung.
  • Ein Bundeskrieg beschützte das Bundesgebiet gegen äußere Feinde.

In der Geschichte des Bundes beschloss der Bundestag mehrmals Bundesinterventionen und Bundesexekutionen. Es gab nur einen einzigen Bundeskrieg, und zwar den gegen Dänemark 1848–1851. Übrige Kriege von Mitgliedsstaaten gegen andere Mächte waren bundesfremde Kriege, sofern sie nicht das Bundesgebiet betrafen. Ursprünglich war der Bund als Bollwerk gegen Frankreich gegründet worden. Zu einer Auseinandersetzung mit diesem westlichen Nachbarn Deutschlands ist es jedoch nie gekommen.

Zum letzten Mal wurden Bundestruppen im Deutschen Krieg 1866 gegen Preußen (und dessen Verbündete) eingesetzt. Danach wurde der Deutsche Bund aufgelöst. In der Zeit der Existenz gab es wiederholt Klagen über den Zustand der Truppen, die dem Bund zur Verfügung gestellt wurden. Außerdem zögerten Mitgliedsstaaten, aus Eigeninteresse, die Einsetzung eines Bundesfeldherrn in mehreren Fällen hinaus.