Judentum

Aus Twilight-Line Medien

Unter Judentum versteht man einerseits die Religion, die Traditionen und Lebensweise, die Philosophie und meist auch die Kulturen der Juden (Judaismus) und andererseits die Gesamtheit der Juden. Letztere wird auch Judenheit genannt.

Die jüdische Religion ist die älteste der monotheistischen abrahamitischen Religionen. Sie hat eine Geschichte von mehr als 3.000 Jahren, in denen sie sich entwickelt hat. Die jüdische Eingottlehre wird als ethischer Monotheismus bezeichnet: „Gott ist im Judentum Inbegriff ethischen Wollens.“

Historisch wird zwischen aschkenasischem, mizrachischem und sephardischem Judentum unterschieden. Seit dem Durchbruch der jüdischen Aufklärung gibt es zusätzlich religiöse Unterteilungen in Reformjudentum, konservatives und orthodoxes Judentum mit verschiedenen Strömungen.

Grundlage des Judentums ist die Tora, das sind die fünf Bücher Mose, die den für das Judentum wichtigsten Teil der hebräischen Bibel (Tanach) bilden, sowie die, die Tora erläuternden rabbinischen Schriften, welche traditionellerweise als „mündliche Tora“ bezeichnet werden.

Im Jahr 2010 lebten weltweit etwa 13,5 bis 15 Mio. Juden, die meisten in Israel und in den Vereinigten Staaten von Amerika. 10 bis 15% von ihnen werden der jüdischen Orthodoxie zugerechnet.

Begriffsgeschichte[Bearbeiten]

Die deutsche Bezeichnung „Jude“ geht über den lateinischen Ausdruck judaeus, dann den griechischen Ausdruck ioudaios und aramäische und persische Entsprechungen zurück auf das hebräische Wort yehudi. Dieses bezeichnete zunächst die Angehörigen des Stammes Juda und die Bewohner dessen Territoriums. Unter der Herrschaft Davids (ungefähr 1000 vor u.Z.) in Hebron wurde dieses Gebiet „Königreich Juda“ genannt Vorlage:Bibel. Unter Rehabeam wurde es aufgespalten. Das südliche Teilgebiet wurde Juda genannt, das nördliche Teilgebiet Israel. Der Ausdruck „Judäer“ wurde wiederum sowohl für Stammesangehörige wie auch sonstige Bewohner gebraucht, so etwa auch für die Angehörigen des Stammes Benjamin. Das Nordreich Israel bestand nur bis 722 v. Chr. Danach wurde yehudi und dessen Entsprechungen unterschiedslos gebraucht, auch als Bezeichnung für die Angehörigen einer spezifischen Religion; religiöse, politische und nationale Aspekte sind terminologisch nicht differenzierbar. Dieser Sprachgebrauch ist – manifest unter anderem auch später in neutestamentlichen Texten – vorwiegend Fremdbezeichnung; als Selbstbezeichnung überwiegt am yisrael (Volk Israel), und zwar vermutlich, um die nationale Identität durch Erinnerung der Frühgeschichte zu stabilisieren.

Nach halachischem Recht gilt als Jude, wer Kind einer jüdischen Mutter ist oder regelgerecht zum Judentum konvertiert ist (Gijur).

In Personalausweisen ist von le’om die Rede, was unter anderem mit „Nationalität“ wiedergegeben werden kann. 1958 spitzte sich eine Kontroverse im israelischen Kabinett unter Premierminister David Ben-Gurion zu, wie dieser Terminus zu handhaben sei: im Sinne einer Identifikation mit dem Staat Israel oder im Sinne des halachischen Rechts. Ben-Gurion ließ Gutachten von jüdischen Gelehrten einholen, deren Mehrheit sich dafür aussprach, der halachischen Definition zu folgen. Der oberste Gerichtshof Israels schlug 1968 anlässlich einer Klage von Benjamin Shalit, Chefpsychologe der israelischen Armee, der Staatsregierung vor, das betreffende Gesetz zu ändern. Nachdem die Regierung dem nicht gefolgt war, entschied das Gericht am 23.01.1970 mit fünf von neun Stimmen, dass in den Pass aufzunehmen sei, was glaubwürdig vom Antragsteller angegeben werde. Einige der Richter notierten, dass le’om nicht-religiös definierbar sei. Dieses Urteil hätte darüber hinaus keine weiteren Konsequenzen gehabt, zum Beispiel für Eheschließungen vor rabbinischen Gerichten. Nach massiven Protesten wurde das Gesetz allerdings wieder im Sinne der halachischen Definition verändert; es wurden aber auch Konversionen vor nichtorthodoxen Rabbinern zugelassen.

Ein Jude nach der vorerwähnten halachischen Definition könnte auch einer anderen Religion folgen. Derartige Fälle wurden allerdings über Jahrhunderte hinweg kontrovers debattiert, auch im Zusammenhang mit „Apostaten“.

Ein weiterer Problemfall ist die Konversion aus nicht-altruistischen Beweggründen, etwa zum Zwecke einer gültigen Eheschließung. Nach halachischem Recht sollte diese ungültig sein. Es wurde aber auch vorgeschlagen, Konversionen gelten zu lassen, bei welchen nur kein Wissen von den jüdischen Vorschriften bestand, diese aber nicht explizit abgelehnt wurden.