Plebiszit

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Ein Plebiszit (von lat. plebiscitum ‚Volksbeschluss‘, von plebs (Genitiv plebis) ‚einfaches Volk‘ und scitum ‚Beschluss‘) ist eine Abstimmung des Stimmvolkes über eine Sachfrage. Plebiszit ist ein Oberbegriff, der alle Formen von Volksabstimmungen, Volksentscheiden, Referenden, Bürgerentscheiden, Volksbefragungen und vergleichbaren Instrumenten mehr umfasst, in denen sich das Stimmvolk zu einer Sachfrage unmittelbar durch Stimmabgabe äußert. Sofern ein Plebiszit in verbindlicher Form den Beschluss eines Gesetzes, einer Verfassung oder eines völkerrechtlichen Vertrags bewirkt, ist es Teil der Volksgesetzgebung einer Demokratie. Auch das Völkerrecht greift immer wieder auf das Mittel des Plebiszits zurück, zumeist durch Referenden über die territoriale Zugehörigkeit eines bestimmten Gebietes.

In repräsentativen Demokratien, in denen die demokratische Willensbildung vorrangig durch die Wahl von Vertretern geschieht, wird auch von sogenannten plebiszitären Elementen gesprochen. Damit sind in einem weiteren Sinne alle direktdemokratischen Vorgänge gemeint, bei denen Stimmbürger ihr formales Stimmrecht im Rahmen der Willensbildung einsetzen. Neben den eingangs genannten verschiedenen Formen der Abstimmung, werden beispielsweise auch das Unterschreiben einer Volksinitiative, eines (Antrags auf ein) Volksbegehren, eines Bürgerbegehrens oder eines Einwohnerantrags beziehungsweise Bürgerantrags zu den plebiszitären Elementen gezählt.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass nicht zuletzt aufgrund verschiedener Sprach- und Rechtstraditionen im deutschsprachigen Raum politische Begrifflichkeiten teilweise abweichend gebraucht werden. Neben der Verwendung als neutraler Sammelbegriff, gibt es für den Ausdruck Plebiszit vor allem in der Schweiz – aber teilweise auch in Deutschland – eine Lesart, die darunter ausschließlich die von Parlamenten oder Regierungen angesetzten Referenden versteht. In dieser Tradition wird Plebiszit als tendenziell negativ wertender Begriff genutzt, mit dem der autoritäre Missbrauch direktdemokratischer Abstimmungen angeprangert wird. Beispielhaft steht hierfür (historisch) der Bonapartismus oder (zeitgenössisch) die Reform des ungarischen Grundgesetzes von 2012, bei der direktdemokratische Initiativrechte der Stimmbürger eingeschränkt und zugleich das Referendumsrecht der Regierung ausgebaut wurde.

Quellen[Bearbeiten]

  • Otmar Jung: Grundgesetz und Volksentscheid. Gründe und Reichweite der Entscheidungen des Parlamentarischen Rats gegen Formen direkter Demokratie. Westdeutscher Verlag, Opladen 1994