Volksentscheid

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Ein Volksentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Er ist in Deutschland eine üblicherweise verbindliche, direktdemokratische Sachabstimmung des Wahlvolkes über eine politische Angelegenheit. In Baden-Württemberg wird hierfür der Begriff Volksabstimmung verwendet. Bei einem Volksentscheid entscheiden die stimmberechtigten Bürger unmittelbar über die Annahme oder Ablehnung einer Vorlage (z. B. eines Gesetzes). Während bei einer Wahl über die Vergabe von Mandaten an Personen entschieden wird, steht bei einem Volksentscheid die Abstimmung über eine konkrete Sachfrage im Vordergrund. Wahlen und Abstimmungen bilden zusammen mit der Gewaltenteilung laut Grundgesetz Artikel 20 in Deutschland die wesentliche Grundlage zur Ausübung der souveränen Staatsgewalt durch das Volk.

Die Bedeutung des Begriffs Volksentscheid ist in Deutschland nicht immer eindeutig abgegrenzt. Zum einen ist damit die direktdemokratische Abstimmung über eine aus dem Volk per Volksinitiative und Volksbegehren eingebrachte Vorlage gemeint. Zum anderen wird Volksentscheid in Deutschland auch häufig synonym für Referendum verwendet (siehe auch Abschnitt Begrifflichkeit und Abgrenzung). Volksentscheide gibt es in Deutschland in allen gesetzgebenden Gebietskörperschaften (also Bund und Länder), allerdings in teils sehr unterschiedlicher Ausgestaltung. In aller Regel sind Volksentscheide in Deutschland verbindlich, es gibt jedoch einige wenige Ausnahmefälle hierzu. Direktdemokratische Abstimmungen in Gebietskörperschaften ohne Gesetzgebungskompetenz (Kommunen und Landkreise) werden hingegen als Bürgerentscheid bezeichnet.