Politische Rechte (Politik)

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Die politische Rechte ist der Teil des politischen Spektrums, der von einer Ungleichheit der Menschen ausgeht und daher eine gesellschaftliche Hierarchie befürwortet oder akzeptiert. Ungleichheit wird von ihr als unausweichlich, natürlich, normal und wünschenswert betrachtet (siehe auch: Egalitarismus). Rechte Politik kann sich sowohl auf die gesellschaftspolitische als auch auf die wirtschaftspolitische Ebene beziehen.

Norberto Bobbio differenziert anhand des KriteriumsGleichheit“ nicht nur eine politische Rechte von einer politischen Linken, sondern anhand des Kriteriums „Freiheit“ auch zwischen „rechter Mitte“ und „extremer Rechte“. Rechtsgerichtete Strömungen reichen von konservativen über rechtspopulistische Positionen innerhalb des demokratischen Spektrums bis hin zu verschiedenen Erscheinungsformen des antidemokratischen Rechtsextremismus, die ihre äußersten Extreme in Bewegungen wie Faschismus oder Nationalsozialismus finden.

Auch wenn diese Strömungen mitunter weit voneinander entfernt sind, eint sie allesamt die Ablehnung einer aktiv emanzipatorischen Gesellschaftsveränderung auf politischem Wege, wie sie von den verschiedenen Strömungen des linken Spektrums angestrebt wird. Politische Rechte wollen die traditionelle gesellschaftliche Ordnung sowie deren Werte und Normen nicht grundlegend verändern (konservative Rechte), in einen früheren Zustand zurücksetzen (reaktionäre Rechte) oder grundlegend erneuern (revolutionäre Rechte).

Obwohl die Einteilung der politischen Pole in rechts und links angesichts der Komplexität der modernen Anforderungen in der gesellschaftspolitischen Praxis sowohl auf nationalstaatlich-innenpolitischer und mehr noch auf internationaler Ebene zunehmend umstritten ist, ist eine entsprechende Einordnung im alltäglichen Sprachgebrauch weiterhin üblich und auch in der Öffentlichkeit, zum Beispiel in den Massenmedien, verbreitet. Sie dient beispielsweise sowohl der eigenen weltanschaulichen Standortbestimmung und Identifikation von Individuen, politischen Gruppen und Parteien als auch der Abgrenzung von politischen Gegnern.