Politisches System Belgiens

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Das politische System Belgiens beschreibt, wie im Königreich Belgien die staatlichen und außerstaatlichen Einrichtungen infolge bestimmter politischer Entscheidungsprozesse allgemeinverbindliche Regeln treffen. Das belgische politische System ist demokratisch ausgerichtet und gesamtstaatlich als konstitutionelle parlamentarische Erbmonarchie organisiert, in der seit 1831 die Macht des Königs als Staatsoberhaupt durch die Verfassung eingegrenzt wird.

Ursprünglich als Einheitsstaat konzipiert, gilt Belgien zudem seit 1993 nach mehreren tiefgreifenden Reformen offiziell als Bundesstaat, in dem die Zuständigkeiten zwischen der Föderalbehörde und den gliedstaatlichen Gebietskörperschaften, den sogenannten Gemeinschaften und Regionen, verteilt sind (siehe Verwaltungsgliederung Belgiens). Diese verfügen über eigene Parlamente mit Gesetzgebungskompetenz und eigene Regierungen. Besonders in der Region Brüssel-Hauptstadt wurde ein kompliziertes Geflecht von Institutionen errichtet, um die dort die Minderheit der Einwohnerschaft bildenden Flamen zu schützen, die jedoch auf gesamtbelgischer Ebene gegenüber den Wallonen in der Mehrheit sind. Im Osten des Landes besteht die Deutschsprachige Gemeinschaft, die ebenfalls über eigene Institutionen verfügt.

Die politische Parteienlandschaft Belgiens zeichnet sich insbesondere durch die Abwesenheit größerer Nationalparteien aus. Infolge des flämisch-wallonischen Konfliktes wurden die ehemaligen gesamtbelgischen Parteien in unabhängige nördliche (Flandern) und südliche (Wallonien) Ableger gespalten. Auch die Deutschsprachigen haben teilweise eigene Parteien oder Ableger.