Regionalverband Ruhr

Aus Twilight-Line Medien

Der Regionalverband Ruhr (RVR) in Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Essen ist der Zusammenschluss der 11 kreisfreien Städte und vier Kreise des Ruhrgebiets mit rund 5,1 Millionen Einwohnern. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung durch seine Organe.

Geschichte[Bearbeiten]

Gegründet wurde der Verband als Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (SVR) 1920 als Zusammenschluss der Gemeinden und Kreise des Ruhrgebietes, um die Reparationsforderungen aus dem Versailler Vertrag erfüllen zu können. Etwa 150.000 Bergleute und etwa 600.000 weitere Menschen sollten im Ruhrgebiet zusätzlich angesiedelt werden, um den Ruhrbergbau zu unterstützen. Die Planung sollte vom Verband zentral gelenkt werden.

Der Essener Beigeordnete Robert Schmidt war der geistige Vater und bis 1932 erster Verbandsdirektor des SVR. Angeregt durch den Düsseldorfer Regierungspräsidenten Francis Kruse, dem nach Diskursen auf der Internationalen Städtebau-Ausstellung Düsseldorf 1910 ein „Nationalpark für den rheinisch-westfälischen Industriebezirk“ vorschwebte, entwarf er bis 1912 das Konzept eines Generalsiedlungsplans für die Region zwischen Emscher und Ruhr. Der Plan war politisch nicht mehrheitsfähig, bildete aber die geistige Grundlage der ersten überörtlichen Ruhrgebiets-Organisation. Am 5. Mai 1920 gaben die Reichsregierung, die preußische Landesversammlung und die beteiligten Ruhrgebietsstädte grünes Licht für die Gründung des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk.

Vorbild für den SVR waren die damaligen Berliner Vororte. Diese hatten sich in den Jahren 1911/12 mit der Stadt Berlin zu einem Zweckverband zusammengeschlossen, der die Keimzelle von Groß-Berlin bildete. Der SVR war der erste Siedlungsverband in Deutschland mit einer gesetzlichen Grundlage, die ihm weitreichende Planungsaufgaben zuwies.

Ein Ziel des SVR war es, eine Zersiedlung zu verhindern, damit unverzichtbare Grün- und Freiflächen erhalten werden konnten. Dazu wurden mehrere Regionale Grünzüge definiert, deren Nord-Süd-Verlauf bis heute zwischen den Städten im Ballungsraum des Ruhrgebietes erhalten ist. Bereits in der Gründungsphase des SVR wurden Projekte wie der Ruhrschnellweg, eine Regionalschnellbahn und die Revierparks vorgedacht. Durch den Bau von Verbandsstraßen und die 1925 eingeführte einheitliche Ortsbeschilderung sollte das Ruhrgebiet auch verkehrstechnisch zusammenwachsen.

Im Jahr 1935 während des Nationalsozialismus wurde die Organisation gleichgeschaltet und der Reichsstelle für Raumordnung unterstellt. In den 1950er Jahren entwickelte der SVR Städtebauprojekte wie beispielsweise die Neue Stadt Wulfen. Nachhaltigen Einfluss hatte der SVR vor allem in den 1960er Jahren. Eines der größten Projekte war zu dieser Zeit die Planung und Organisation der städteübergreifenden Abfallentsorgung. Die Aufgaben des Verbandes bei der Raumordnung und beim Städtebau wurden 1962 im Landesplanungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt, 1975 jedoch eingeschränkt und 1979 mit dem Gesetz über den Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) für weitere 25 Jahre geregelt. Zum 1. Oktober 2004 wurde der Kommunalverband Ruhrgebiet mit der Änderung des Verbandsgesetzes durch den Landtag Nordrhein-Westfalen in Regionalverband Ruhr umbenannt. Dabei erhielt er erweiterte Zuständigkeiten in der regionalen Selbstverwaltung. Mit der Übertragung der staatlichen Regionalplanung im Jahre 2009 auf den Regionalverband Ruhr gibt es nach 34 Jahren wieder eine einheitliche Regionalplanung für das Ruhrgebiet.

Aufgaben und Finanzierung[Bearbeiten]

Die Aufgaben und Tätigkeiten des Regionalverbandes Ruhr sind im RVR-Gesetz geregelt. Der RVR ist für die staatliche Regionalplanung in der „Metropole Ruhr“ zuständig. Seit 2011 ist er damit befasst, einen Regionalplan Ruhr aufzustellen, allerdings konnte ein solcher Plan noch nicht in Kraft gesetzt werden. Ein Planentwurf befindet sich derzeit in der 3. Offenlage.

Der RVR ist außerdem Träger von Infrastrukturprojekten wie der Route der Industriekultur und des Emscher Landschaftsparks. Zu den ältesten Kernaufgaben des RVR zählen Schutz und Pflege der Umwelt durch die Sicherung von Freiflächen. Der Verband bewirtschaftet große und kleine Wald-Naherholungsgebiete, Flora-Fauna-Habitat- und Naturschutzgebiete, Seen, rekultivierte Bergbaufolge- und Haldenlandschaften.

Für die Bewirtschaftung seiner rund 16.000 Hektar Freiflächen, davon 14.500 Hektar Wald, hat der RVR die eigenbetriebsähnliche Einrichtung RVR Ruhr Grün gegründet. Zu seinen gesetzlichen Aufgaben gehören zudem die regionale Wirtschafts- und Tourismusförderung sowie die Öffentlichkeitsarbeit für die Metropole Ruhr. Zusammen mit seinen kommunalen Partnern trägt er die sieben Revier- und Freizeitparks. Der RVR erhebt zudem Geo- und Klimadaten über die Region und stellt sie seinen Mitgliedskommunen u. a. für planerische Zwecke zur Verfügung. Zum Verbandsgebiet zählen die elf kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Duisburg, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie die vier Kreise Ennepe-Ruhr, Recklinghausen, Unna und Wesel. Der RVR wird durch die Umlage seiner Mitglieder finanziert und bei Projekten durch Fördermittel von Land, Bund und EU unterstützt.

Zudem ist er an zahlreichen Gesellschaften beteiligt, als Alleingesellschafter fungiert er bei der Ruhr Tourismus GmbH (RTG), der Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) sowie der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH. Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss und die Regionaldirektorin. Die Verbandsversammlung setzt sich den Ergebnissen der Kommunalwahlen entsprechend zusammen. Alle Oberbürgermeister und Landräte der Region haben als Pflichtmitglieder Sitz und Stimme in der Verbandsversammlung und im Kommunalrat. Erstmals wird das Ruhrparlament im Jahr 2020 direkt gewählt.

Mitgliedskörperschaften[Bearbeiten]

1920[Bearbeiten]

Der Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk umfasste mit Stand 1. Oktober 1920:

  • die Stadtkreise Bochum, Buer, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hamborn, Hamm, Herne, Hörde, Mülheim (Ruhr), Oberhausen, Recklinghausen, Sterkrade und Witten,
  • die Landkreise Bochum, Dortmund, Essen, Hörde und Recklinghausen,
  • die Kreise Dinslaken und Mörs.

Bis 1. Oktober 1923 vorbehaltener Beitritt:

  • die Stadtkreise Crefeld und Düsseldorf,
  • die Landkreise Crefeld und Düsseldorf,
  • die Kreise Cleve, Kempen, Lüdinghausen und Rees.