Reichstag (Norddeutscher Bund)

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Der (Norddeutsche) Reichstag war das Parlament des Norddeutschen Bundes. Dieser Bund von 1867 war ein deutscher Bundesstaat, der sich 1870/71 zum Deutschen Reich vergrößerte (Reichsgründung). Der vom Volk gewählte Reichstag einerseits und der Bundesrat andererseits waren für die Gesetzgebung verantwortlich. Die Parlamentssitzungen wurden im Herrenhaus des Preußischen Landtages in der Leipziger Straße 3 in Berlin abgehalten.

Im Februar 1867 war ein Konstituierender Reichstag gewählt worden. Dabei handelte es sich noch nicht um ein Parlament, sondern um ein verfassungsvereinbarendes Gremium. Nach Inkrafttreten der Bundesverfassung am 1. Juli 1867 rief das Bundespräsidium (König Wilhelm I. von Preußen) Wahlen zum Reichstag aus. Sie fanden im August statt und wurden, wie die Wahl im Februar, nach Gesetzen der einzelnen Gliedstaaten organisiert. Grundlage dafür war, wie im Augustbündnis abgesprochen, das Frankfurter Reichstagswahlgesetz von 1849.

Erst im Mai 1869 beschloss der Reichstag ein gesamtstaatliches Bundeswahlgesetz für die Reichstagswahlen. Da im Sommer 1870 die Wahlen wegen des Deutsch-Französischen Krieges verschoben wurden, kam es im Norddeutschen Bund zu keiner Reichstagswahl mehr. Das Bundeswahlgesetz galt weiter im Kaiserreich bis 1918.