Sinti

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Sinti (im französischen Sprachraum auch Manouches) sind eine Volksgruppe neben den europäischen Roma. Sie leben in Mittel-, West- und Osteuropa und im nördlichen Italien. Sie gelten neben den Roma als die am längsten in Mitteleuropa lebende und als die älteste in Deutschland lebende indischstämmige Diaspora.

Bezeichnungen[Bearbeiten]

Sinti (auch: Sinte; männliche Einzahl Sinto, weibliche Einzahl Sinta, Sintiza, Sinteza oder Sintezza, Plural Sinti) ist die Selbstbezeichnung des ethnisch eigenständigen Volkes der Sinti.

Das Ethnonym Sinti ist seit dem Jahr 1100 belegt. Es tritt in den Schriften des arabischen Chronisten Meidani auf. Die Endung „-iza“ bei sintiza ist ein slawisches Suffix, das bei femininen Formen auftritt.

Häufig wird das Wort von dem indischen Fluss Indus abgeleitet. Sindhu ist die Sanskrit-Bezeichnung des Flusses Indus und „Sinti“ bedeutet „Menschen vom Sindhu“. Dabei handelt es sich um eine sehr naheliegende These, die im Jahre 2006 von Kazi bei einer Veranstaltung des Instituts der Sindhologie bestätigt wurde. Die Ableitung vom Namen des vormals indischen, heute zu Pakistan gehörenden Bundesstaates Sindh ist ebenso realgeschichtlich anzuerkennen, da Sindh eine über 5.000 Jahre alte Geschichte nachzuweisen hat.

Die alternative Selbstbezeichnung Manusch (wie sie sich in Manouches noch findet) scheint wesentlich jünger. Sie ist 1597 erstmals in Europa belegt. Dabei handelt es sich um ein Wort aus dem Sanskrit मनुष्य – Menschheit. Viele Sinti legen Wert darauf, in ihrer eigenständigen Kultur und Ethnie und mit ihrer besonderen Varietät des Sintidikhes/Romnes anerkannt und von Roma-Gruppen unterschieden zu werden. Dieses Abgrenzungsbedürfnis besteht allerdings wechselseitig. Es ist heute besonders ausgeprägt zwischen deutschen Sinti einerseits und den seit den 1960er Jahren als Arbeitsmigranten und später als Kriegs- und Vertreibungsflüchtlinge nach Deutschland gekommenen südosteuropäischen Roma andererseits. Wenn der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma als Spitzenorganisation der Minderheit in Deutschland entgegen dem von der International Roma Union empfohlenen und international weithin etablierten Oberbegriff „Roma“ einen Doppelbegriff verwendet, den er um das Attribut „deutsch“ erweitert, steht dahinter eine Einschränkung auf seit Generationen in Deutschland ansässige Inhaber der deutschen Staatsbürgerschaft. „Deutsche Roma“ soll sich dabei ausschließlich auf die deutschen Nachfahren der in der Mitte des 19. Jahrhunderts nach ihrer Befreiung aus der Leibeigenschaft im Habsburgerreich nach Mitteleuropa migrierten osteuropäischen Roma beziehen, wiewohl auch viele Migranten der jüngeren Generationen inzwischen deutsche Staatsbürger sind. Fragwürdig ist zudem, nach mehr als 150 Jahren gemeinsamer Existenz „deutscher Sinti und Roma“ in Mitteleuropa von nach wie vor jeweils gegeneinander abgeschlossenen Gruppen auszugehen.

Geschichte[Bearbeiten]

Mittelalter und Frühe Neuzeit[Bearbeiten]

Es wird allgemein angenommen, dass die Vorfahren der Sinti aufgrund der Angriffe der Umayyaden gegen das Königreich der Sindhi (im heutigen Pakistan) im Jahre 711–713 und des Todes Raja Dahirs, Indien als Kriegsflüchtlinge verlassen haben müssen. Seit dem späten 14. Jahrhundert ist ihre Anwesenheit in Ungarn und seit dem frühen 15. Jahrhundert in Mitteleuropa belegt (1407, Hildesheim). Die Sprache der Sinti zeigt an, dass es sich bei ihnen um die nachweislich älteste in Europa zugewanderte Indische Diaspora handelt.

Nachdem im 15. Jahrhundert Kaiser, Landesherren und Städte den Zuwanderern zunächst Schutzbriefe ausgestellt hatten, damit sie sich ähnlich der jüdischen Minderheit ungehindert bewegen konnten, stellten die Reichstage in Lindau (1496–1497) und Freiburg (1498) sie als angebliche Verräter der Christenheit und Bundesgenossen der muslimischen Türken, als Zauberer und Überträger der Pest außerhalb der Rechtsordnung, verfügten ihren sozialen Ausschluss und erklärten sie für vogelfrei: „Wann … yemandts mit der Tat gegen inen Hanndel furnemen wurde, der sol daran nit gefrevelt noch Unrecht gethan haben“ (1498).

Damit war eine grundsätzliche Umkehr des Reichsverbands, der Reichskreise und der Staaten in der Haltung gegenüber der Minderheit eingeleitet, die allerdings nicht einheitlich vertreten wurde. So wurden auch weiterhin Duldungspapiere ausgegeben. Der Reichstag in Augsburg (1551) kritisierte dies und sprach erneut ein allgemeines Verbot der Duldung und die Vernichtung aller existierenden Pässe aus. Dennoch standen „Heiden“ vor allem als Soldaten mit gesuchter Kompetenz und mitunter auch in der Rolle von Offizieren in den zeitgenössischen Söldnerheeren sowohl unter kaiserlichem als auch unter landesherrlichem Schutz. In den Armeen des 17. und noch des 18. Jahrhunderts bis zur Einführung stehender Untertanenheere waren sie ein selbstverständliches Element. Einige von ihnen sind als hohe Polizeioffiziere („Landesvisitator“, „Landleutnant“ u. a.) bekannt (18. Jh.).

Seit dem Ende des 17. Jahrhunderts nahmen andererseits die bis dahin nur gelegentlich verkündeten Abwehrvorschriften in der Zahl zu und eskalierten in der Schärfe. Mit regelmäßigen Streifungen, mit flächendeckenden ständig erneuerten zahlreichen Aufenthalts-, Betretungs- und Unterstützungsverboten und mit drakonischen Strafandrohungen begann in Mittel- und Westeuropa eine allgemeine Verfolgung der Minderheit, die in den 1720er Jahren ihren Höhepunkt erreichte. Sie zielte auf „Ausrottung“.

Es bildete sich ein gestuftes Strafsystem heraus, nach dem häufig auf eine erste Ausweisung und den Staupenschlag bei der zweiten Grenzübertretung die Brandmarkung und beim dritten Mal die Hinrichtung erfolgen sollte. Mit „summarischen“ Prozessen verzichteten die Behörden im Falle von „Zigeunern“ häufig auf die vorgeschriebenen geregelten Verfahren. Kinder waren gezwungen, der Hinrichtung ihrer Eltern – u.U. „am nächsten Baum“ – zuzuschauen, bevor sie über die Grenze getrieben oder Familien der Mehrheitsbevölkerung übergeben wurden. Zwar war alles „herrenlose Gesindel“ rechtlich ausgeschlossen, die Sanktionen gegen „Zigeuner“ und ihnen gleichgestellte „Vagabunden“ aber waren die repressivsten. Gleichzeitig gab es in einigen Territorien Sinti in der Rolle hoher Polizeiverantwortlicher.

Während in Frankreich bereits in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts der Staat angesichts der Erfolglosigkeit seiner bisherigen Sicherheits- und Ordnungspolitik zur Domizilierung der Bohémiens ou Egyptiens überging, galt das in den Staaten des Alten Reichs verbreitete Konzept der „Vertilgung“ bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts. Es ist jedoch festzustellen, dass es eine erhebliche Differenz zwischen Normsetzung und Normumsetzung gab. Selbst in den Jahren rücksichtslosester Vorschriften gab es immer zugleich auch die Vergabe von Pässen und Wohlverhaltensattestaten und die grundsätzliche Möglichkeit, als „pardonierter Zigeuner“ in die Mehrheitsgesellschaft zu wechseln. Nachdem „Heiden“ in der staatlich-behördlichen Perspektive in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts eine angesichts der geringen Größe der Minderheit außerordentliche Rolle gespielt hatten, ließ das sicherheits- und ordnungspolitische Interesse in der zweiten Jahrhunderthälfte stark nach, um im letzten Jahrhundertdrittel weitgehend zu verschwinden.