Spezifikation

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Spezifikation (aus lat. specificatio, „Auflistung“, „Verzeichnis“) ist im Vertragsrecht die genaue Bestimmung der Anforderungen des Käufers oder Auftraggebers an die Eigenschaften eines Produktes, einer Leistung, Dienstleistung oder eines Systems.

Allgemeines[Bearbeiten]

Ziel der Spezifikation ist es, Anforderungen genau zu definieren und, falls möglich, zu quantifizieren (z. B. die Anforderung „Leicht verständliche Gebrauchsanleitung“ ausgedrückt durch: „Ein neuer Benutzer versteht das System in maximal 30 Minuten“). Hiermit kann das Produkt oder die Dienstleistung des Auftragnehmers bei der Übergabe an den Auftraggeber bzw. Käufer durch diesen geprüft und abgenommen werden.

Ein Anbieter kann Spezifikationen in Angeboten nennen; Spezifikationen können auch Teil des Auftrags bzw. der Auftragsbestätigung oder Bestellung sein. Auch Leistungsbeschreibungen dienen der Spezifikation. Der Auftragnehmer oder Verkäufer kann auf dieser Grundlage die Gegenleistung (Zahlung) verlangen, wenn von ihm die spezifizierten Anforderungen erfüllt wurden.