Auftraggeber

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Auftraggeber ist ein Wirtschaftssubjekt, das dem anderen Vertragspartner einen Auftrag für die Besorgung eines Geschäfts überträgt. Gegenpartei ist der Auftragnehmer.

Allgemeines[Bearbeiten]

Die Umgangssprache verwendet den Begriff des Auftraggebers umfassender als die Rechtswissenschaft. Als Auftraggeber kommen umgangssprachlich auch die Käufer beim Kaufvertrag („Bestellung“), die Klienten von Maklern, Architekten oder Kommissionären in Betracht. Im Kreditwesen wird beim Zahlungsvorgang der Zahlungspflichtige (bei Überweisungen) oder Zahlungsempfänger (bei Lastschriften) aus Banksicht als Auftraggeber bezeichnet, ebenso bei allen weisungsgebundenen Bankgeschäften (etwa beim Akkreditiv). Bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern heißen die Auftraggeber Mandanten.

Der Auftraggeber grenzt sich vom Käufer dadurch ab, dass der Auftraggeber nicht zeitlich unmittelbar nach seiner Bestellung die Leistung durch den Auftragnehmer erhält, sondern erst nach mehreren Wochen oder sogar Monaten. Grund hierfür ist, dass der Auftragnehmer die Leistung erst noch erstellen muss, weil sie nicht lagerfähig ist (Gebäude), sehr individuelle (auftragsbezogene) Merkmale (Kunstwerk) oder ein zu hohes Lagerrisiko aufweist (industrielle Großanlagen). Der Verkäufer liefert hingegen Zug um Zug gegen Zahlung durch den Käufer. Deshalb liegt bei Auftragsverhältnissen auch nicht Kaufrecht, sondern Werkvertrags-, Werklieferungsvertrags- oder Dienstvertragsrecht zugrunde.

Grundlage ist der vom Auftraggeber erteilte Auftrag. Für den Auftrag ist ein Tätigwerden des Auftragnehmers in fremdem Interesse (des Auftraggebers) wesentlich. Deshalb hat sich der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung strikt an die auftragsbezogenen Weisungen des Auftraggebers zu halten.

Quellen[Bearbeiten]

  • Kurt Schellhammer, Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen: samt BGB Allgemeiner Teil, 2014, S. 355