Zahlung

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Unter Zahlung (payment, frz. payement) versteht man in der Wirtschaft die Übereignung von Geld vom zahlungspflichtigen Schuldner an den Zahlungsempfänger (Gläubiger). Die Zahlung ist eine der wichtigsten wirtschaftlichen Transaktionen, die stets mit Geld zusammenhängen. Als Geld gilt im Zahlungssinne Bargeld, Buchgeld oder Geldsurrogate.

Rechtsfragen[Bearbeiten]

Geldzahlungsschulden im Sinne von Bargeldschulden sind Gattungsschulden besonderer Art. Meist – aber nicht immer – erfolgt eine Zahlung zwecks Erfüllung einer Geldschuld. Aber auch die Schenkung von Bargeld ist eine Zahlung, ohne dass eine Geldschuld zu erfüllen oder eine Gegenleistung zu erwarten ist. Der Gläubiger einer Geldschuld kann nach § 241 Abs. 1 BGB vom Schuldner eine Leistung verlangen, die der Schuldner durch Handeln in Form einer Geldzahlung erbringen kann. Nach § 243 Abs. 2 BGB wird ein Schuldner von seiner Geldschuld befreit, sobald er das seinerseits Erforderliche zur Zahlung unternommen hat. Dazu muss er nach § 270 Abs. 1 BGB im Rahmen der Leistungsgefahr dafür sorgen, dass das Geld am Wohnsitz oder Geschäftssitz des Gläubigers diesem zur Verfügung steht.

Bei Bargeldzahlung gibt es lediglich für Banknoten eine unbeschränkte Annahmepflicht durch den Gläubiger; für Euromünzen dagegen ist nach Art. 11 Satz 3 der EG-Verordnung 974/98 „mit Ausnahme der ausgebenden Behörde (…) niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen“. Eine Zahlung durch Buchgeld oder Geldsurrogate nimmt der Gläubiger an, sobald er der Gutschrift auf seinem Bankkonto zustimmt oder durch Kontohinweis auf seinem Briefkopf des Geschäftsbriefs oder seiner Rechnung die Zustimmung zum Ausdruck bringt.