Volksstaat Hessen

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Der Volksstaat Hessen war von 1918/19 bis 1945 ein Land des Deutschen Reiches auf dem Gebiet der heutigen Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz. Er entstand nach der Absetzung des Großherzogs Ernst Ludwig am 09.11.1918 und der Abschaffung der Monarchie. Übereinstimmend mit dem Großherzogtum Hessen, dessen Rechtsnachfolger der Volksstaat Hessen war, bestand der neue Staat aus zwei größeren voneinander getrennten Gebieten in Mittel- und Südhessen (einschließlich Rheinhessens) sowie einer Reihe kleinerer Exklaven.

Der Namenszusatz Volksstaat bezog sich auf die nach dem Ende der Monarchie eingeführte Republik und wurde analog zur Bezeichnung Freistaat verwendet.

Im Zuge der alliierten Rheinlandbesetzung aufgrund des Versailler Vertrages waren etwa 40% des Staatsgebietes, insbesondere die hauptsächlich linksrheinische Provinz Rheinhessen, aber auch zeitweise Gebiete der Provinz Starkenburg, bis zum 30.06.1930 von französischen Truppen besetzt.

Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30.01.1934 bestand das Land nur noch als Rechtssubjekt ohne Staatscharakter fort, behielt aber formal eine Landesregierung.

Nach der deutschen Kapitulation Anfang Mai 1945 wurde das linksrheinische Gebiet des Volksstaats Hessen Teil der französischen Besatzungszone und des am 30.08.1946 gegründeten Landes Rheinland-Pfalz. Das rechtsrheinische Gebiet wurde Teil der US-amerikanischen Zone und ging, zusammen mit den Gebieten der preußischen Provinz Hessen-Nassau, im am 19. September 1945 gegründeten Staat Groß-Hessen auf, der 1946 in Land Hessen umbenannt wurde.