Freistaat (Republik)

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Freistaat ist eine im 19. Jahrhundert in Deutschland entstandene Bezeichnung für einen freien Staat, das heißt für eine Republik. In der Weimarer Republik war der Begriff des Freistaats, neben Volksstaat, die amtliche Bezeichnung der meisten deutschen Flächenländer. Es ist heute die amtliche Bezeichnung für die Länder Bayern (seit 1945), Sachsen (seit 1990) und Thüringen (seit 1993).

Vorgeschichte[Bearbeiten]

Bereits im Mittelalter gab es die Bezeichnung frei für Stände, Reichsstädte oder Hansestädte. Dies stand für die Gewährung bestimmter Rechte, der Steuerfreiheit oder der eigenen Gerichtshoheit.

In der Neuzeit wird das Wort Freistaat im Sinn von Republik verwendet, nämlich als die Übersetzung der lateinischen Bezeichnung für die römische Republik (libera res publica ‚freier Staat‘, während res publica oft nur allgemein ‚Staat‘ bedeutet). Im 18. Jahrhundert ist die Bezeichnung Freistaat ein von Sprachpuristen eingeführtes deutsches Synonym für Republik (lat. res publica, französisch république). Sie bezeichnet einen Staat, in dem die Staatsgewalt vom Volk ausgeht und insbesondere, im Gegensatz zur Monarchie, das Staatsoberhaupt direkt oder indirekt vom Volk gewählt wird.

Als Synonym für Republik verwendet dieses Wort auch die Weimarer Reichsverfassung (1919), wenn sie in Art. 17 bestimmt: „Jedes Land muss eine freistaatliche Verfassung haben“. Staatsrechtslehrer wie Rolf Gröschner plädieren für die synonyme Verwendung von „freistaatlich“ und „republikanisch“ zur Bezeichnung einer verfassungsrechtlichen Ordnung, die durch Freiheit legitimiert, in Ämtern organisiert und am Gemeinwohl orientiert ist. Der Freistaat ist heute üblicherweise als parlamentarische Demokratie organisiert. Die Bezeichnung ist aber zum Beispiel auch von der Münchner Räterepublik gebraucht worden. Der Schweizer Kanton Obwalden bezeichnet sich in seiner Verfassung als „demokratischer Freistaat und im Rahmen der Bundesverfassung souveräner Stand und Bundesglied der Schweizerischen Eidgenossenschaft“.