Weimarer Verfassung

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Die Weimarer Verfassung (auch Weimarer Reichsverfassung, kurz WRV; amtlich Die Verfassung des Deutschen Reichs) war die am 31.07.1919 in Weimar beschlossene, am 11.08. unterzeichnete und am 14.08.1919 verkündete erste demokratische Verfassung Deutschlands. Mit ihr wurde das Deutsche Reich zu einer föderativen Republik mit einem gemischt präsidialen und parlamentarischen Regierungssystem.

Die Weimarer Verfassung löste das am 10.02.1919 erlassene Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt ab, das die wichtigsten künftigen Verfassungsorgane und ihre Zuständigkeiten beschrieb. Manche ihrer Artikel waren an die Paulskirchenverfassung von 1849 angelehnt. Manche flossen ihrerseits in das heute geltende Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ein.

Nach dem Ort ihrer Verabschiedung wird das Deutsche Reich für die Dauer seiner demokratischen Periode von 1919 bis 1933 als Weimarer Republik bezeichnet. Der 11. August nahm in den Folgejahren den Charakter eines Nationalfeiertags an, wenngleich er diesen Status nie offiziell erhielt.

Geschichte der Verfassung[Bearbeiten]

Ursprünge[Bearbeiten]

Die Deutsche Revolution 1848/49 war Teil einer europaweiten Revolutionsbewegung. In ihr kam der Widerstand gegen die vorherrschende monarchische Ordnung nach der Restauration zum Ausdruck. In ihrem Gefolge wurde die Verfassung des geplanten Deutschen Reichs am 27.03.1849 in der Paulskirche in Frankfurt am Main von der verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung nach langen Diskussionen beschlossen. Amtlich verkündet wurde sie einen Tag später. Aufgrund des Tagungsortes der Nationalversammlung wird sie als Paulskirchenverfassung oder auch Frankfurter Reichsverfassung bezeichnet.

Die Paulskirchenverfassung sah die Schaffung einer Erbmonarchie mit konstitutionellen Zügen vor. Zu diesem Zweck trug die Kaiserdeputation dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. die deutsche Kaiserkrone an. Dieser berief sich auf das Gottesgnadentum und lehnte ab. Damit scheiterte die Verfassung des Paulskirchenparlaments.

Am 16. April 1871 trat die Bismarcksche Reichsverfassung als Verfassung des neu gegründeten Deutschen Reiches in Kraft. Sie ging aus der Verfassung des Norddeutschen Bundes von 1867 hervor, die zunächst am 1. Januar 1871 durch eine Verfassung des Deutschen Bundes gleichen Inhaltes ersetzt worden war. Die von Otto von Bismarck geprägte Verfassung besaß keinen Grundrechtssteil, sondern beschränkte sich auf Bestimmungen für die Zuständigkeiten der einzelnen staatlichen Organe. Sie sah außerdem weiterhin die damals in Europa übliche konstitutionelle Monarchie als Staatsform vor.

Die Bismarcksche Reichsverfassung wurde erst durch das Inkrafttreten der Weimarer Verfassung 1919 abgelöst, die sich an der Paulskirchenverfassung orientierte und wieder einen Grundrechtsteil enthielt.

Staatstheoretisch wurde die Weimarer Verfassung von der Parlamentarismustheorie Robert Redslobs beeinflusst, die über den „Vater“ der Weimarer Verfassung, Hugo Preuß, konkreten Eingang in den Verfassungstext erhielt.