Hauptmann (Offizier)

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Der Dienstgrad Hauptmann ist in der Bundeswehr, dem Bundesheer, der Schweizer Armee und anderen gegenwärtigen sowie früheren Streitkräften ein Offizierdienstgrad. In Österreich wird der Dienstgrad Hauptmann auch für Verwendungen in der österreichischen Bundespolizei und Justizwache genutzt und war auch ein Dienstgrad der Feuerwehr. In vielen weiteren Streitkräften und zivilen Organisationen finden sich vergleichbare Dienstgrade und Dienststellungen.

Begriff und Geschichte

In den Heerhaufen des ausgehenden Mittelalters und der frühen Neuzeit war der Feldhauptmann der Anführer (das Haupt), der von den Männern des Verbandes gewählt wurde oder aber als Militärunternehmer die Truppe selber aufgestellt hatte. Die Größe des Verbandes konnte stark variieren. Die Hauptleute wurden auf Latein capitaneus („Anführer“, abgeleitet von caput, „Haupt“) genannt, wovon die noch heute in den romanischen, slawischen und englischen Sprachräumen bei den Landstreitkräften gebräuchliche Dienstgradbezeichnung Kapitän oder Captain herrührt.

Im 17. und 18. Jahrhundert wurde die Verwendung der französischen Bezeichnung Capitaine auch im deutschen Sprachraum gebräuchlich, da die französische Sprache zu dieser Zeit Verkehrssprache in militärischen Kreisen Europas war und das französische Heerwesen hohes Ansehen genoss.

Als Stabskapitän bezeichnete man in damaligen Armeen einen Offizier, der im Rahmen der Kompaniewirtschaft ohne eigene Kompanie und als Stellvertreter eines Kompanieinhabers fungierte. Gewöhnlich wurden die Kompanien der drei Stabsoffiziere eines Regiments (Major, Oberstleutnant, Oberst), die durch andere Aufgaben von der unmittelbaren Führung ihrer Kompanie abgehalten waren, von Stabskapitänen kommandiert. Sie rangierten vor den Leutnanten, jedoch hinter den „wirklichen“ Hauptleuten und bezogen auch weniger Sold als diese. Daraus entwickelte sich die bei einigen deutschen Armeen (wie in z. B. Bayern) und in Österreich-Ungarn die im 19. Jahrhundert gebräuchliche Abstufung der Hauptleute (z. B. Kapitän/Kapitänleutnant oder Hauptmann/Kapitän „1. und 2. Classe“). Mit der Wiedereinführung des Dienstgrads Stabshauptmann 1993 in Deutschland wurde diese Zweiteilung des Hauptmannsranges wiederbelebt und dient zur Besoldung und Unterscheidung von Kompanien in Verbänden und mit Fachdienstoffizieren der Truppengattung von selbständigen Kompanien.

Die weibliche Form, Hauptfrau, wird in der Bundeswehr ausdrücklich nicht verwendet. Die korrekte Anrede lautet „Frau Hauptmann.