Hauptmann (Offizier)

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Der Dienstgrad Hauptmann ist in der Bundeswehr, dem Bundesheer, der Schweizer Armee und anderen gegenwärtigen sowie früheren Streitkräften ein Offizierdienstgrad. In Österreich wird der Dienstgrad Hauptmann auch für Verwendungen in der österreichischen Bundespolizei und Justizwache genutzt und war auch ein Dienstgrad der Feuerwehr. In vielen weiteren Streitkräften und zivilen Organisationen finden sich vergleichbare Dienstgrade und Dienststellungen.

Begriff und Geschichte[Bearbeiten]

In den Heerhaufen des ausgehenden Mittelalters und der frühen Neuzeit war der Feldhauptmann der Anführer (das Haupt), der von den Männern des Verbandes gewählt wurde oder aber als Militärunternehmer die Truppe selber aufgestellt hatte. Die Größe des Verbandes konnte stark variieren. Die Hauptleute wurden auf Latein capitaneus („Anführer“, abgeleitet von caput, „Haupt“) genannt, wovon die noch heute in den romanischen, slawischen und englischen Sprachräumen bei den Landstreitkräften gebräuchliche Dienstgradbezeichnung Kapitän oder Captain herrührt.

Im 17. und 18. Jahrhundert wurde die Verwendung der französischen Bezeichnung Capitaine auch im deutschen Sprachraum gebräuchlich, da die französische Sprache zu dieser Zeit Verkehrssprache in militärischen Kreisen Europas war und das französische Heerwesen hohes Ansehen genoss.

Als Stabskapitän bezeichnete man in damaligen Armeen einen Offizier, der im Rahmen der Kompaniewirtschaft ohne eigene Kompanie und als Stellvertreter eines Kompanieinhabers fungierte. Gewöhnlich wurden die Kompanien der drei Stabsoffiziere eines Regiments (Major, Oberstleutnant, Oberst), die durch andere Aufgaben von der unmittelbaren Führung ihrer Kompanie abgehalten waren, von Stabskapitänen kommandiert. Sie rangierten vor den Leutnanten, jedoch hinter den „wirklichen“ Hauptleuten und bezogen auch weniger Sold als diese. Daraus entwickelte sich die bei einigen deutschen Armeen (wie in z. B. Bayern) und in Österreich-Ungarn die im 19. Jahrhundert gebräuchliche Abstufung der Hauptleute (z. B. Kapitän/Kapitänleutnant oder Hauptmann/Kapitän „1. und 2. Classe“). Mit der Wiedereinführung des Dienstgrads Stabshauptmann 1993 in Deutschland wurde diese Zweiteilung des Hauptmannsranges wiederbelebt und dient zur Besoldung und Unterscheidung von Kompanien in Verbänden und mit Fachdienstoffizieren der Truppengattung von selbständigen Kompanien.

Die weibliche Form, Hauptfrau, wird in der Bundeswehr ausdrücklich nicht verwendet. Die korrekte Anrede lautet „Frau Hauptmann.

Bundeswehr[Bearbeiten]

Der Dienstgrad Hauptmann wurde durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten festgesetzt.

Befehlsgewalt und Dienststellungen[Bearbeiten]

In der Bundeswehr ist der Hauptmann ein Dienstgrad der Offiziere, der gemäß der zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ zur Dienstgradgruppe der Hauptleute zählt. Aufgrund der Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Hauptleute können Soldaten im Dienstgrad Hauptmann auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung innerhalb der dort gesetzten Grenzen Soldaten der Dienstgradgruppen Mannschaften, Unteroffizieren ohne und mit Portepee und Leutnanten Befehle erteilen.

Hauptleute in den Laufbahnen des Truppendienstes werden in der Truppe häufig als militärische Führer in den Verbänden ihrer Truppengattung eingesetzt. Typisch ist die Dienststellung eines Kompaniechefs, aber auch als Zugführer I. Zug, Kompanieeinsatzoffizier, stellvertretender Einheitsführer oder Luftfahrzeugführer. Auf Stabsdienstposten werden erfahrene Hauptleute auch in Stäben der Verbände ab Stufe Bataillon, an Truppenschulen, in Kommandobehörden als Sachgebietsbearbeiter oder im Ministerium eingesetzt. Dort unterstützen sie häufig Stabsoffiziere beispielsweise bei der Personal- und Materialplanung, der Strategieentwicklung, Einsatzplanung oder im Militärischen Nachrichtenwesen. Einige wenige, besonders qualifizierte und erfahrene Hauptleute dienen bereits auf einem Dienstposten einen Offizier im Generalstabsdienst. Berufssoldaten im Truppendienst werden im Dienstgrad Hauptmann in verschiedenen Lehrgängen für ihre Tätigkeit als Stabsoffizier geschult. Zu nennen sind besonders der obligatorische Basislehrgang Stabsoffizier an der Führungsakademie der Bundeswehr und der dort ebenfalls für besonders herausragende Hauptleute durchgeführte Lehrgang Generalstabsdienst/Admiralstabsdienst.

Offiziere des militärfachlichen Dienstes führen in Dienststellen wie (höhere) Kommandobehörden, in Ämtern oder in Wehrtechnischen Dienststellen meist Fachabteilungen oder Fachunterabteilungen, die sich mit Fachfragen der Rüstung-, Logistik- und Personalplanung, der Materialerprobung, der Materialerhaltung oder der Flugsicherung befassen. Im Ministerium werden sie als Sachbearbeiter eingesetzt. Militärmusikoffiziere im Dienstgrad Hauptmann dienen meist als zweiter Musikoffizier und stellvertretender Chef bei einem der Musikkorps der Bundeswehr. Aufgrund dieser und ähnlicher Dienststellungen können Soldaten im Dienstgrad Hauptmann in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen. Kompaniechefs sind als Einheitsführer Disziplinarvorgesetzter der ihnen truppendienstlich unterstellten Soldaten gemäß Wehrdisziplinarordnung.