Binnenmarkt

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Als Binnenmarkt wird in der Volkswirtschaftslehre ein abgegrenzter Wirtschaftsraum mit weitgehend homogeneren Marktbedingungen bezeichnet, der durch den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitnehmern sowie eine angeglichene Rechtsordnung gekennzeichnet ist. Da sich dieser Wirtschaftsraum häufig mit den Grenzen eines Staates deckt, wird der Begriff Binnenmarkt oft als Bezeichnung für den nationalen Markt verwendet – im Gegensatz zum Welt- oder Exportmarkt.

Allgemeines[Bearbeiten]

Für einen Binnenmarkt, der durch die wirtschaftliche Integration verschiedener Staaten entstanden ist, wird – mitunter synonym – die Bezeichnung Gemeinsamer Markt verwendet, wobei Gemeinsamer Markt auch einen noch nicht voll verwirklichten Binnenmarkt bezeichnen kann. Das aktuell fortgeschrittenste Beispiel für die wirtschaftliche Integration vormals nationaler Volkswirtschaften ist der Europäische Binnenmarkt, der durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft geschaffen wurde und eine der Grundlagen der Europäischen Union bildet. Diese ist zugleich der weltweit größte Binnenmarkt, gefolgt von dem in den USA, der Volksrepublik China, Indien und Japan.

Quellen[Bearbeiten]

  • Gerold Schmidt: Das Agrarrecht und die Entstehung des heutigen Verfassungsbegriffs „Binnenmarkt“. In: Agrarrecht, Zeitschrift für das gesamte Recht der Landwirtschaft, der Agrarmärkte und des ländlichen Raumes. Hiltrup bei Münster, 27. Jahrg. 1997, S. 269–277.