Freistaat Preußen

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Der Freistaat Preußen, der im Zuge der Novemberrevolution von 1918 aus dem Königreich Preußen hervorging, war der größte Gliedstaat des Deutschen Reiches während der Weimarer Republik. Nach seiner Verfassung von 1920 eine parlamentarische Demokratie, erwies sich Preußen als politisch stabiler als das Reich selbst. Der Freistaat wurde fast durchweg von den Parteien der Weimarer Koalition regiert: von SPD, DDP und Zentrum, zeitweise erweitert um die DVP. Mit nur kurzen Unterbrechungen stellten die Sozialdemokraten mit Paul Hirsch und Otto Braun den Ministerpräsidenten. Vor allem die Innenminister Carl Severing und Albert Grzesinski trieben die Reform von Verwaltung und Polizei im republikanischen Sinne voran, sodass Preußen in der Weimarer Zeit als Bollwerk der Demokratie galt.

Mit dem verfassungswidrigen „Preußenschlag“ von 1932 unterstellte Reichskanzler Franz von Papen das Land der Reichsregierung und nahm ihm so seine Eigenständigkeit. Damit hatte der Freistaat in der Zeit des Nationalsozialismus de facto bereits aufgehört zu existieren, auch wenn formal eine preußische Regierung unter Hermann Göring weiter amtierte. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges bestimmte das Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25.02.1947 auch de jure die Auflösung Preußens.