Hof (Ortsname)

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Hof ist ein Ortsname (Toponym). Er ist die Grundform vieler Haus- und Siedlungsnamen. Er ist insbesondere als Endung -hof/e/n, -höf/e/n, -hov/e/n, -höv/e/n im Deutschen sehr häufig.

Etymologie[Bearbeiten]

Das wohl urgermanische Wort Hof hat in seiner Geschichte einige grundlegende Bedeutungswandlungen vollzogen:

  • Ursprünglich entsprach es allgemein dem lateinischen area „Freiraum“.
  • Althochdeutsch hof, niederdeutsch hof, hoff wird dann „Grasland, Nutzland“, vergleichbar dem griechischen κηπος, lateinisch campus, nähert sich dann aber dem lateinischen hortus „(eingezäunter) Garten“, und steht parallel zu garde „geschützt“/„Garten“ wie auch die Einfriedung: So findet es sich in bâmhofBaumgarten“ synonym zu bongart, plantenhof „Pflanzenhof“. Erhalten ist diese Bedeutung etwa im Kirchhof und dem Friedhof.
  • Im Hochdeutsch findet sich hof dann schon als „eingefriedeter Wirtschaftsplatz an einem Haus“, also eine „abgegrenzte Umgebung“ wie in Mondhof (Korona) oder dem Warzenhof (Areola) der Brustwarze. Das Wortfeld schließt dabei auch schon den (von Gebäuden eingeschlossenen) „Innenhof“ ein. Dabei sind Hof und Garten „streng geschiedene Begriffe“, während der Rechtsbegriff Haus und Hof die Verbindung eines Hauses mit dem dazugehörigen Wirtschaftsbereich anzeigt.
  • Daher geht Hof auf „jedes Grundstück, in dem dieser Wirtschaftsplatz einen bedeutenden Umfang einnimmt, dadurch zugleich auf die Bedeutung der Haushaltung hinweisend“, über, die Hofstelle. und erhält den Kontext des Wirtschaftens an sich, wie er im Haushofmeister steckt.
  • Daneben ergibt die mittelalterliche Sinnform den „Sitz einer Person“, wie beim Hof des Königs, Hofhaltung. Daraus entwickelt sich in der Folge als „Besitz einer Person“ die Bezeichnung für ein landwirtschaftliches Anwesen (Gut, Landgut) im Allgemeinen, als „Bauerngut“ oder in herrschaftlichem Besitz als „Gutshof“, in einer Nebenlinie aber auch „Sitz“, „Residenz“, beispielsweise beim Gerichtshof, wie auch „die eine Person umgebenden Menschen“ (Hofstaat), abstrahiert in der Redewendung den Hof machen.
  • Über den Hof als Keimzelle der Siedlungsbildung, sowohl aus früher Wurzel wie auch über den Fronhof und andere Wirtschaftsanlagen erfasst der Begriff eine Siedlungsform, das „Gehöft“ in Streusiedlung oder in Ansammlung (Weiler) – hierin wurzeln wohl die meisten heutigen Ortsnamen.
  • Zuletzt geht das Wort aber auf das Gebäude selbst über, die Hofstatt, und benennt den „Bauernhof“. Bei zahlreichen Hausformen der bäuerlichen Architektur, etwa dem Vierkantern, dem Vierseithof, dem Dreiseithof, oder dem Streck- und Hakenhof des Straßendorfs, wie auch dem offeneren Haufenhof decken sich die Bedeutungsebenen von „Innenhof“, „Gehöft“ und „Haus“ noch, beim Einhof oder Paarhof aber nicht mehr.
  • Dabei verliert es auch seinen landwirtschaftlichen Bezug und bezeichnet Objekte auch im städtischen Bereich Wirtschaftsgebäude, wie im Pfarrhof, Bahnhof, und wirtschaftliche Freiflächen (Hof der Kaserne)

Hof steht ursprünglich mit kurzem Vokal, der sich im mittel- und süddeutschen Raum in der Schreibung Hoff bis ins 18. Jahrhundert erhält, und zeigt im altertümlichen Hofe („am Hofe des Königs“) einen Rest des alten substantivischen Stammschlusses (Apokope).