Italienische Gemeinden

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Die Gemeinden (comuni) bilden in Italien die unterste Ebene der Gebietskörperschaften. Zum 01.01.2023 zählte das gesamtstaatliche Statistikinstitut ISTAT 7.901 Gemeinden.

Aufbau[Bearbeiten]

Abgesehen vom Sonderstatus Roms als Hauptstadt Italiens (Roma Capitale) besteht aus rechtlicher Sicht kein Unterschied zwischen den Gemeinden.

Für die Gemeindeordnung ist in den Regionen mit Normalstatut der Gesamtstaat, in den Regionen mit Sonderstatut die jeweilige Region zuständig. Das einschlägige gesetzesvertretende Dekret 267/2000 und die entsprechenden Gesetze der Regionen Aostatal, Trentino-Südtirol, Friaul-Julisch Venetien, Sizilien und Sardinien regeln die Belange der Gemeinden auf weitgehend einheitliche Weise. Unterschiedliche Kommunalverfassungen wie in Deutschland oder der Schweiz gibt es daher nicht.

Ähnlich wie in den Regionen (und früher auch in den Provinzen), gibt es auch in den Gemeinden drei Hauptorgane:

  • den direkt gewählten Gemeinderat (consiglio comunale), mit 12 bis 60 Mitgliedern je nach Einwohnerzahl
  • den direkt gewählten Bürgermeister (sindaco)
  • den Gemeindeausschuss (giunta comunale), in dem die vom Bürgermeister ernannten Beigeordneten (assessori) sitzen. Jeder Assessor ist mit einem oder mehreren Sachgebieten betraut (z.B. Sicherheit, Umwelt, Tourismus).

Für Gemeinden besteht die Möglichkeit (ab einer bestimmten Einwohnerzahl die Pflicht), das Gemeindegebiet in Sprengel zu untergliedern, die der Dezentralisierung von kommunalen Funktionen dienen sollen (circoscrizioni di decentramento).

Weitläufige Gemeinden sind auf mehrere Ortsteile verstreut, sogenannte frazioni (deutsch und in Südtirol „Fraktionen“). So besteht zum Beispiel die Gemeinde Brenner aus einigen Fraktionen, darunter der Hauptort Gossensaß

Funktionen[Bearbeiten]

Nach dem Grundsatz der Janusköpfigkeit wird zwischen kommunaler Selbstverwaltung und Auftragsverwaltung unterschieden.

Sämtliche Verwaltungsbefugnisse sind laut italienischer Verfassung (Art. 118) den Gemeinden zuerkannt, sofern sie nicht ausdrücklich anderen Gebietskörperschaften (Provinzen, Metropolitanstädten, Regionen, Gesamtstaat) übertragen sind. Insbesondere gehören Sozialleistungen und die Raumordnung zu den ursprünglichen Funktionen der Gemeinden.

Im Auftrag des Staates übernehmen die Gemeinden die Führung der Wahl-, der Melde- und Standesämter sowie der Ämter für Statistik. Ferner sind sie für die Ersterfassung der für den Wehrdienst in Frage kommenden Personen und deren Meldung ans Militär zuständig; wegen der Aussetzung der Wehrpflicht bleibt es derzeit bei Erfassung und Meldung.

Die meisten Gemeinden in Italien unterhalten zudem eine zivile Gemeindepolizei (it. Polizia Municipale), die dem jeweiligen Bürgermeister oder zuständigen Stadtrat untersteht und der Rechtsaufsicht der italienischen Regionen oder Autonomen Provinzen unterliegt. In der Regel ist die Gemeindepolizei für die Regelung und Überwachung des örtlichen Straßenverkehrs zuständig und übernimmt schutz- und verwaltungspolizeiliche Aufgaben, soweit sie nicht von nationalen Polizeibehörden wahrgenommen werden.

Sonderstatus Roms[Bearbeiten]

Verfassungsgemäß nimmt Rom als Hauptstadt Italiens einen Sonderstatus ein (Roma Capitale). Dieser ist durch zusätzliche Normen präzisiert worden, die Rom erweiterte Funktionen zubilligen: die Erhaltung der Kulturgüter; die soziale und wirtschaftliche Entwicklung, mit besonderer Bezugnahme auf das produzierende Gewerbe und den Tourismus; die Stadtentwicklung und die Raumplanung; die Organisation und der Betrieb von städtischen Dienstleistungen, insbesondere öffentliche Verkehrsmittel; der Katastrophenschutz.

Die Bezeichnung des Gemeinderates als „kapitolinische Versammlung“ (assemblea capitolina) und der Gemeinderegierung als „kapitolinischer Ausschuss“ (giunta capitolina) sollen die Sonderstellung Roms unterstreichen.

Metropolitanstädte[Bearbeiten]

Die Metropolitanstädte (Città metropolitane) sind eine von der italienischen Verfassung vorgesehene Körperschaft, die gleichzeitig sämtliche Funktionen einer Provinz und zusätzlich einige übergeordnete Gemeindefunktionen übernimmt.

Anders als der Wortlaut suggeriert, handelt es sich bei den Metropolitanstädten daher nicht um Städte im eigentlichen Sinne. Die italienischen Metropolitanstädte sind vielmehr die Rechtsnachfolger von ehemaligen italienischen Provinzen, die umbenannt und mit zusätzlichen Funktionen ausgestattet wurden.

Die Metropolitanstädte sind in Gemeinden untergliedert, genauso wie die Provinzen.

Wahlsystem[Bearbeiten]

Zwecks der Anwendung des Wahlsystems werden die Gemeinden in den Regionen mit Normalstatut in zwei Kategorien unterteilt:

  • Für Gemeinden bis 15.000 Einwohnern gilt das einfache Mehrheitssystem: Es wird zum Bürgermeister gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann, die ihn unterstützende Liste bekommt grundsätzlich zwei Drittel der Sitze im Gemeinderat.
  • Für Gemeinden über 15.000 Einwohnern gilt: Erreicht ein Kandidat die absolute Mehrheit der abgegebene Stimmen, wird er schon im ersten Wahlgang zum Bürgermeister gekürt. Erreicht kein Kandidat dieses Quorum, ist eine Stichwahl zwischen den zwei stärksten Kandidaten erforderlich. Die Koalition des gewählten Bürgermeisters bekommt in der Regel 60 % der Sitze im Gemeinderat.

Wird dem Bürgermeister das Vertrauen durch den Gemeinderat entzogen, tritt er zurück oder lebt er ab, so müssen Neuwahlen einberufen werden. Dieselbe Regelung gilt auch für Regionen. Bis zur Wahl eines neuen Bürgermeisters wird die Gemeinde von einem Regierungskommissar verwaltet. In der Regel beträgt die Amtszeit des Bürgermeisters (und der anderen kommunalen Organe) fünf Jahre.

Die regionalen Wahlgesetze in den autonomen Regionen mit Sonderstatut haben im Wesentlichen die gesamtstaatliche Regelung übernommen. Allerdings bestehen regionale Besonderheiten.

  • In Sizilien werden die Gemeinden in drei Kategorien unterteilt:
    • Bis 10.000 Einwohner gilt das einfache Mehrheitssystem,
    • über 10.000 bis 15.000 das Proporzsystem ohne die Möglichkeit einer Stichwahl,
    • über 15.000 Einwohner das Proporzsystem mit etwaiger Stichwahl.
  • Für die Gemeinden in der Provinz Bozen sieht das Wahlgesetz von Trentino-Südtirol Sonderregelungen vor, um die angemessene Vertretung der deutschen, italienischen und ladinischen Sprachgruppe sicherzustellen.

Quellen[Bearbeiten]