Italienische Regionen

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Die Regionen (it. regioni Singular regione) sind die oberste Ebene der Gebietskörperschaften Italiens nach dem Staat.

Italien ist in 20 Regionen untergliedert, von denen 5 autonome Regionen mit Sonderstatut sind. Die Regionen ihrerseits sind in Provinzen bzw. Metropolitanstädte unterteilt.

Entstehungsgeschichte[Bearbeiten]

Die Unterteilung Italiens in Regionen reicht bis in die Zeit des Römischen Reiches zurück. Auf Initiative von Kaiser Augustus wurde die italienische Halbinsel gegen Ende des 1. Jahrhunderts v. Chr. im Rahmen einer Verwaltungsreform in elf Regionen unterteilt, um sie von Rom aus leichter regieren und insbesondere die wiederkehrenden Volkszählungen sowie die Steuereintreibung effizienter durchführen zu können.

Der Begriff Region entstammt dem lateinischen regere, was „regieren“ bedeutet. Die römischen Regionen waren demzufolge Verwaltungssprengel, ohne eigene Selbstverwaltungsrechte. Die Unterteilung Mittel- und Süditaliens basierte auf ethnischen und kulturellen Aspekten, während Norditalien eher nach geographischen Kriterien unterteilt wurde (der Fluss Po und die Gebirge).

Diese Gliederung überdauerte Jahrhunderte, bis die germanischen Völkerwanderungen und die Bildung neuer politischer Einheiten zu einer Neuordnung Italiens im Mittelalter führten.

Die Historiker der Renaissance mussten im 15. Jahrhundert eine neue Gliederung Italiens erfinden, die den geschichtlichen Ereignissen gerecht wurde, und lehnten sich nur geringfügig an Augustus Regionen an, bevorzugten sie doch geographische Kriterien. Der Begriff der Region wurde als Gebiet aufgefasst, das sich mit der Zeit ändern konnte, stets mit dem Ziel, die Regierungsarbeit zu erleichtern.

Mit dem Risorgimento wurden die Regionen wieder aufgegriffen, allerdings unter Berücksichtigung kultureller und wissenschaftlicher Kriterien. Die von Cesare Correnti, Mitbegründer der Italienischen Geographischen Gesellschaft und italienischer Unterrichtsminister, zwischen 1851 und 1855 erarbeitete Aufteilung Italiens gilt, mit diversen späteren Überarbeitungen, als Grundlage für die noch heute bestehende regionale Gliederung.

Nach der Einigung Italiens 1861 wurde die Aufteilung Correntis von Pietro Maestri, dem Koordinator des Statistikamtes des Königreiches Italien, übernommen. Maestri nannte die Regionen compartimenti (Bezirke), die lediglich statistische Einheiten waren.

Nach Auffassung von Giuseppe Mazzini sollten die Regionen hingegen zu eigenständigen Gebietskörperschaften ausgebaut werden, ausgestattet mit Gesetzes-, Exekutiv- und Verwaltungsgewalt in Materien von lokalem Interesse. Doch die Dezentralisierungsprojekte der Regierung von Camillo Cavour und von Innenminister Luigi Carlo Farini wurden verhindert und zu den Akten gelegt.

Die regionale Frage wurde nach dem Ersten Weltkrieg von Luigi Sturzo und dem Partito Popolare Italiano thematisiert. Mit der anschließenden Machtergreifung durch die Faschisten wurde Italien hingegen noch stärker zentralisiert, ohne Raum zu lassen für Selbstverwaltungsbestrebungen von Regionen (bzw. Provinzen und Gemeinden).

Nach dem Zweiten Weltkrieg, infolge der Ausrufung der italienischen Republik, wurde von der verfassunggebenden Versammlung ein institutionalisiertes Regionalmodell in die italienische Verfassung aufgenommen, das gegenüber dem autonomistisch betonten der Kommission von Meuccio Ruini im Plenum abgeändert wurde: Nur den Regionen mit Sonderstatut, die bereits Ende der 1940er Jahre eingeführt wurden, sollten besondere Autonomierechte zugestanden werden.

Die übrigen Regionen (mit Normalstatut) sollten eine eigene Regierung und Volksvertretung, aber nur marginale Befugnisse erhalten. Darüber hinaus wurde ihre Einführung von den regierenden Christdemokraten verzögert, da in der Hochzeit des Kalten Krieges das Risiko einer Regierungsübernahme durch die Kommunisten in einzelnen Regionen als nicht hinnehmbar galt.

Erst ab der zweiten Hälfte der 1960er Jahre kam wieder Bewegung in die Regionalfrage. Mit der Einführung der Regionen mit Normalstatut sollten die starken sozialen und politischen Spannungen der damaligen Zeit entschärft werden, darüber hinaus die Bürger politisch stärker eingebunden und die Verwaltung Italiens modernisiert werden. Die Regionen mit Normalstatut wurden in den 1970er Jahren operativ.

Die von zunächst separatistischen Parteien wie der Lega Nord in den 1980er und 1990er Jahren losgetretene sog. „Föderalismusdebatte“ führte 2001 zu einer wichtigen, in einer Volksabstimmung bestätigten Verfassungsreform, durch die die Regionalisierung Italiens ausgebaut wurde.