Kostenvorteil

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Ein Kostenvorteil liegt in der Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre vor, wenn ein Wirtschaftssubjekt bei der Produktion des gleichen Gutes geringere Herstellkosten oder Gesamtkosten aufweist als ein anderes Wirtschaftssubjekt.

Allgemeines[Bearbeiten]

Als Wirtschaftssubjekt kommen Unternehmen, der Staat mit seinen Untergliederungen und das Ausland (durch Export/Import) in Betracht. Kostenvorteile entstehen in der Betriebswirtschaftslehre gegenüber Wettbewerbern, wenn beispielsweise Kostendegression (Fixkostendegression) durch Skaleneffekte (Economies of Scale) eintritt (Kostenführerschaft), unternehmensspezifische Technologien angewandt werden (Technologieführerschaft) oder in der Beschaffung durch Low-Cost Country Sourcing. Diese Kostenvorteile verbessern die Wettbewerbsfähigkeit, eröffnen Spielräume für Preissenkungen oder erhöhen die Gewinne.

Quellen[Bearbeiten]

  • Adam Smith, Der Reichtum der Nationen, Band II, 1776, S. 18 f.