Leistung (Volkswirtschaftslehre)

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Als Leistung bezeichnet die Volkswirtschaftslehre alle im Inland hergestellten Güter und Dienstleistungen und die Güter- und Dienstleistungsströme zwischen dem Inland und dem Ausland, jeweils bereinigt um Vorleistungen.

Allgemeines[Bearbeiten]

Der volkswirtschaftliche Leistungsbegriff ist eine ergebnisorientierte volkswirtschaftliche Kennzahl, die durch Nachfrage auf einem Markt zustande kommt und in Form des Marktpreises quantifiziert werden kann. Leistungen ohne Marktwert wie etwa unbezahlte Haus- und Familienarbeit (Hauswirtschaft, Kinderbetreuung) werden hingegen nicht erfasst. Die volkswirtschaftliche Leistung ist die Aggregation der Leistung aller Wirtschaftssektoren einer Volkswirtschaft, die hierfür eine Gegenleistung erhalten haben. Die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Maximalleistung ist ein in § 6 Abs. 1 StabG benutzter Rechtsbegriff.

Quellen[Bearbeiten]

  • Peter Eisenhut, Aktuelle Volkswirtschaftslehre, 2018, S. 77