Liste der kreisangehörigen Städte mit Sonderstatus in Deutschland

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Das Kommunalrecht der Länder in Deutschland unterscheidet zwischen kreisfreien Städten bzw. Stadtkreisen einerseits sowie kreisangehörigen Gemeinden oder Städten andererseits.

In mittlerweile fast allen Flächenländern werden die kreisangehörigen Städte nochmals dahingehend unterschieden, dass größere kreisangehörige Städte Aufgaben des Landkreises in größerem Umfang wahrnehmen. Sie erhalten eine besondere Bezeichnung, die von Land zu Land unterschiedlich ist.

  • In Hessen gibt es gem. § 4a Abs. 2 Satz 2 HGO sieben Sonderstatusstädte (offizielle Bezeichnung gemäß § 4 a HGO). Die Übernahme von Aufgaben, die sonst vom Kreis wahrgenommen werden müssten, wird ihnen damit vergolten, dass sie nur 56,5 Prozent der normalen Kreisumlage zahlen müssen (§ 50 Abs. Satz 2 Hessisches Finanzausgleichsgesetz vom 23. Juli 2015 in Fassung vom 4. September 2020).
  • In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen werden solche Städte als Große kreisangehörige Stadt bezeichnet, wobei sich der Einwohnerschwellenwert von Land zu Land unterscheidet. In Schleswig-Holstein wurde Norderstedt zum 1. Januar 2005 zur ersten Großen kreisangehörigen Stadt erklärt. Dieser Status soll künftig bei allen nicht kreisfreien Städten mit mindestens 50.000 Einwohnern eingeführt werden, was mit der Ernennung Elmshorns am 1. Januar 2021 umgesetzt wurde.
  • In Rheinland-Pfalz existiert auch die Große kreisangehörige Stadt (8 Stück), darunter aber auch 30 weitere sogenannte Verbandsfreie Gemeinden.
  • In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen heißen Städte mit Sonderstatus Große Kreisstadt. In Thüringen heißen ehemals kreisfreie Städte, die nicht zum Kreissitz bestimmt werden, Große Kreisstadt.
  • In Niedersachsen werden solche Städte als Große selbständige Stadt bezeichnet.
  • Im Saarland werden sie als Mittelstadt bezeichnet.
  • In Mecklenburg-Vorpommern erhielten am 4. September 2011 die vier (bis dahin kreisfreien) Städte Greifswald, Neubrandenburg, Stralsund und Wismar den Status als große kreisangehörige Stadt.
  • In Sachsen-Anhalt gibt es keine Städte mit Sonderstatus; Berlin, Bremen und Hamburg sind Stadtstaaten.