Oberamt Meisenheim

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Das Oberamt Meisenheim, auch Herrschaft Meisenheim, war zwischen 1816 und 1866 ein Verwaltungsgebiet der Landgrafschaft Hessen-Homburg mit Sitz in Meisenheim. Das Territorium gehört heute zu Rheinland-Pfalz.

Geschichte[Bearbeiten]

Bis Ende des 18. Jahrhunderts unterstand das Gebiet des späteren Oberamtes Meisenheim verschiedenen Landesherren. Das bis 1798 bestehende gleichnamige Oberamt Meisenheim im Fürstentum Pfalz-Zweibrücken war anders zugeschnitten als das in diesem Artikel behandelte Oberamt Meisenheim.

1794 wurde das Linke Rheinufer infolge des Ersten Koalitionskrieges französisch besetzt und 1798 Teil der Französischen Republik. Die Region um Meisenheim gehörte bis 1815 zum Arrondissement Birkenfeld im Saardepartement. Gemäß Art. 49 der Schlussakte des Wiener Kongresses (Wiener Kongressakte) vom 09.06.1815 war im ehemaligen Saardepartement ein Distrikt mit einer Bevölkerung von 69.000 Seelen für mehrere Landesherren reserviert; für den Landgrafen von Hessen-Homburg waren davon 10.000 Seelen vorgesehen. Das Gebiet wurde vorläufig an den König von Preußen übertragen und wurde mit Abtretungspatent vom 09.09.1816 dem Landgrafen Friedrich V. von Hessen-Homburg übergeben.

Es handelte sich um ein Kuriosum. Die Landgrafschaft bestand lediglich aus dem als Amt Homburg oder Herrschaft Homburg bezeichneten Stammgebiet von Hessen-Homburg im Raum Homburg vor der Höhe und dem geographisch getrennten und weit entfernt gelegenen Oberamt Meisenheim. Ursprünglich hatte man sich in Homburg Zuwachs von den Nachbarstaaten (etwa Oberursel und Rosbach) erhofft, und Friedrich V. soll zu diesem Gebietszuwachs geäußert haben: „Was soll ich denn mit diesem Distrikt in China?“ Das Oberamt Meisenheim war mit 176 Quadratkilometern Fläche weit größer als das Amt Homburg selbst. Darüber hinaus galt unterschiedliches Recht. Während in Meisenheim französisches Recht fortgalt, galt im Amt Homburg das bisherige Recht der Landgrafschaft. Kulturelle, wirtschaftliche oder historische Beziehungen zwischen den beiden Landesteilen bestanden nicht.

Ein besonderes Problem stellten in Meisenheim die Zollgrenzen dar. Aufgrund der Kleinräumigkeit des Oberamtes war selbst der Handel mit Nachbarorten meist grenzüberschreitend. Als besonders drückend wurde der Zoll auf Salz empfunden, das man aus dem nahegelegenen Bad Münster bezog.

Die französische Julirevolution von 1830 löste im Oberamt Meisenheim Aufstände aus. Die Demonstranten forderten einen Verzicht auf die Zollschranken. Der Stadtrat unter Stadtoberschultheiß Bonnet stellte die Ruhe wieder her; am 29.04.1832 brachen jedoch erneut Unruhen aus. Die Zollschranken und die niedrige Qualität des Salzes führten zu einem regelrechten Aufstand, den der Bürstenbinder Carl Kloninger anführte. Am 20. Mai setzten sich die Unruhen fort und Stadtoberschultheiß Bonnet ließ eine Bürgergarde bilden.

In Homburg hielt man die Maßnahmen für nicht ausreichend und entsandte Johann Georg Martin Reinhardt als Verwaltungschef in das Oberamt. Dieser stellte die Ordnung mit harter Hand her und verbot am 27.10.1832 den Preßverein.

1834 wurde Homburg im Deutschen Zollverein dem Zollgebiet des Großherzogtums Hessen und das Oberamt Meisenheim dem Zollgebiet Preußens zugeordnet. Am 24. März 1866 fiel die Landgrafschaft (nach dem Tod des letzten Landgrafen) kurzzeitig an das Großherzogtum Hessen, dann (durch dessen Niederlage im Preußisch-Österreichischen Krieg) an Preußen. Mit dem preußischen Gesetz vom 24.12.1866 und dem Besitzergreifungspatent vom 12.01.1867 wurde die Besitzergreifung formal umgesetzt.