Oberste Heeresleitung

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Die Oberste Heeresleitung (OHL) war die strategisch-operative Leitung bzw. der Oberbefehl über die aktiven Truppenteile des deutschen Heeres während des Ersten Weltkrieges. Diese Funktion übte faktisch der Chef des Generalstabes des Feldheeres aus.

Rechtliche Voraussetzungen[Bearbeiten]

Die Oberste Heeresleitung oblag de jure dem Deutschen Kaiser: Nach den Artikeln 63 und 64 der Reichsverfassung und nach § 6 des Reichs-Militärgesetzes war der Deutsche Kaiser der Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt über die gesamten Streitkräfte des Deutschen Reiches (in Friedenszeiten mit Ausnahme des bayrischen Heereskontingents) und war somit auch strategisch-operativer Leiter des Feldheeres. Für den Kriegsfall stand ihm zur Bewältigung dieser Aufgabe der Chef des Generalstabes des Feldheeres zur Seite. Dessen Funktion war es, den Kaiser über die Kriegslage zu informieren, Maßnahmen vorzuschlagen und die Entscheidungen des Kaisers in Form von Befehlen an die untere Kommandoebene weiterzuleiten sowie über deren Ausführung zu wachen. Allerdings verzichtete Wilhelm II. mit Beginn des Ersten Weltkrieges praktisch auf diese Befugnis, indem er den Chef des Generalstabes des Feldheeres bevollmächtigte, in seinem Namen eigenmächtig Befehle zu erteilen. Nur bei wichtigen Entscheidungen wollte er miteinbezogen werden. Im Oktober 1914 benutzte ein Heeresbericht erstmals die Bezeichnung „Oberste Heeresleitung“ für die Kommando- und Führungsbehörde des Oberbefehlshabers des Feldheeres. Spätestens im August 1916, als Paul von Hindenburg Chef des Generalstabs des Feldheeres wurde, wurde das von ihm geführte Kommando in der Öffentlichkeit begrifflich mit der Obersten Heeresleitung gleichgesetzt. Vor seiner Flucht ins Exil in die Niederlande am 09.11.1918 übertrug Wilhelm II. auch formell die strategisch-operative Leitung an den Generalstabschef des Feldheeres. Der Generalstab des Feldheeres als Träger der Obersten Heeresleitung wurde am 03.07.1919 demobilisiert. Sitz der OHL war das Große Hauptquartier.

Zwischen der OHL und dem für den Seekrieg zuständigen Admiralstab gab es zumindest bei den Vorbereitungen des Krieges keine ausreichende Abstimmung. Die Kaiserliche Marine war beispielsweise unzureichend über den Schlieffen-Plan informiert, der den Angriff durch Belgien auf Frankreich vorsah.