Reichsteilung von 395

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Unter der s.g. Reichsteilung von 395 n. Chr. versteht man die nach dem Tod von Theodosius I. erfolgte Teilung des Imperium Romanum in eine westliche und eine östliche Hälfte, in der jeweils ein Kaiser residierte. Der erste oströmische Kaiser war Theodosius’ älterer Sohn Arcadius, der erste weströmische Kaiser sein jüngerer Sohn Honorius. Kaiserresidenz des Ostens war Konstantinopel, im Westen residierte der Hof zunächst in Mailand, später dann meist in Ravenna sowie vereinzelt auch in Rom.

West- und Ostrom waren im 5. Jahrhundert allerdings nicht etwa zwei voneinander unabhängige Reiche, sondern bildeten nach damaligem Verständnis weiterhin gemeinsam das unteilbare Imperium Romanum. So gab es weiterhin auch nur ein einziges römisches Bürgerrecht (civitas Romana). Es ist daher zutreffender, statt von einer Reichsteilung von einer Teilung der Herrschaft im Römischen Reich zu sprechen, auch wenn es nach 395 in vielerlei Hinsicht zu einer langsamen Auseinanderentwicklung der beiden Reichshälften kam.