Staatssekretär

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Staatssekretär ist eine Amtsbezeichnung in vielen Ländern. In Deutschland ist es der Amtstitel der höchsten Beamten eines Ministeriums oder einer sonstigen obersten Behörde. Staatssekretäre bilden in der Bundesrepublik Deutschland als Amtschefs in Ministerien, Senatsverwaltungen, Staatskanzleien und ähnlichen Institutionen die Schnittstelle zwischen den politischen Organen und der nicht-politischen Beamtenschaft.

Ferner kennt man außerhalb des deutschsprachigen Raums den Titel vor allem aus den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich. Dort ist ein Staatssekretär meistens ein Politiker, der am ehesten mit einem deutschen oder österreichischen Minister verglichen werden kann. Der angelsächsische Sprachgebrauch war ab 1870 das Vorbild für die Leiter der obersten Bundes- bzw. Reichsbehörden im Norddeutschen Bund bzw. im Deutschen Reich. Die Stellvertreter hießen, ebenfalls nach britischem Vorbild, Unterstaatssekretäre. Erst 1919 erhielt Deutschland ein Kabinettssystem mit Ministern. Staatssekretär ist seitdem der Titel für die nachgeordnete Position.

Deutschland[Bearbeiten]

Deutscher Bund 1815–1866[Bearbeiten]

Der Deutsche Bund hatte als einziges Organ den Bundestag als Vertretung der Gliedstaaten, keine eigene Regierung. Mit dem entstehenden Deutschen Reich der Revolutionszeit 1848/1849 kam es allerdings zu einer Reichsregierung, die auch von den Gliedstaaten anerkannt wurde. Die Mitglieder der eigentlichen Regierung hatten den Titel eines Ministers. Ihre Stellvertreter erhielten den Titel Unterstaatssekretär.