Subjekt (Philosophie)

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Dem Begriff Subjekt (lat. subiectum ‚das Daruntergeworfene‘;) wurden in der Philosophiegeschichte verschiedene Bedeutungen zugewiesen. Ursprünglich kennzeichnete der Begriff einen Gegenstand des Handelns oder einen Sachverhalt, über den eine Aussage gemacht wird.

Mit der Reflexion auf das eigene Erkenntnisvermögen erfolgte in der Neuzeit ein Bedeutungswandel. Der Begriff des Subjekts wurde nun eingeschränkt auf das erkennende Ich. Es entstand die Vorstellung eines Dualismus von einer (geistigen) Innenwelt und einer (materiellen) Außenwelt. Seitdem versteht man in der Philosophie unter Subjekt den menschlichen Geist, die Seele, das seiner selbst gewisse und sich selbst bestimmende Ich-Bewusstsein. Daraus ergibt sich allerdings ein philosophisches Problem, denn die Welt erscheint einem Subjekt nicht mehr zwangsläufig so, „wie sie wirklich ist“, vielmehr wird nunmehr alles Wahrgenommene subjektiv, indem es vom Erkenntnisapparat des Subjekts zurechtgeschnitten wird (Subjekt-Objekt-Spaltung). Indem es sich auf die Dinge in der Welt richtet, ist das Subjekt Träger sogenannter intentionaler Akte. Die intentionalen Gegenstände der Erkenntnis werden dann im Denken repräsentiert und als Objekte bezeichnet.

Diese erkenntnistheoretischen Positionen wurden in der Philosophie immer wieder kritisiert, und es wurde versucht, auf eine Überwindung des Subjekt-Objekt-Schemas hinzuarbeiten. Neben der erkenntnistheoretischen hat der Begriff Subjekt noch andere Bedeutungen: In der Handlungstheorie ist das Subjekt der Träger des freien Willens und der Entscheidungen. Die ursprüngliche Bedeutung des Begriffs Subjekt als Gegenstand ist noch in der Grammatik, in der Linguistik sowie im Bereich des Rechts als Rechtssubjekt erhalten. Während in der Philosophie auch der Körper einschließlich des kognitiven Apparates als Objekt betrachtet wird, bezieht sich der Begriff des Subjekts in den Sozialwissenschaften und in der Psychologie auf die ganze Person als Träger bewussten und unbewussten Handelns.